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   VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10.F   

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VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F (https://dejure.org/2010,4376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 KredWG, § 134 BGB, § 54 KredWG, § 314 BGB
    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages über Einlagengeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 KWG; Kündigung eines Vertrages im Falle des Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte bis zum Zeitpunkt der vollständigen ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Nichtigkeit von Verträgen über unerlaubte Einlaggenschäfte nach dem KWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Abgrenzung von Einlagengeschäften und Kauf von Vermögensanlagen im eigenen Namen ("Anlage eigener Gelder")

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1337 (Ls.)
  • BB 2010, 1372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 20.05.2009 - 6 A 1040/08

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass Verträge über Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, für die keine Erlaubnis nach § 32 KWG erteilt worden ist, nach § 134 BGB für beide Vertragsparteien nichtig sind (entgegen HessVGH, U. v. 20.05.2009 ? 6 A 1040/08).

    Indem die Kammer an dieser Rechtsprechung festhält, folgt sie nicht der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Meinung vertritt, dass das Betreiben von Bankgeschäften ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nicht die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern nur dazu führt, dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihres Ermessensspielraums eine Entscheidung darüber treffen muss, ob sie dem Betreiber bloß aufgibt, die bestehenden Verträge im Rahmen ihrer vereinbarten Laufzeit abzuwickeln oder ob sie einen Verwaltungsakt mit privatrechtsgestaltender Wirkung erlassen will, durch den die Laufzeit bis zum Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides oder einer darin enthaltenen Frist begrenzt wird, so dass dadurch die Rückzahlungspflicht ausgelöst wird (HessVGH, Urt. v. 20.05.2009 - 6 A 1040/08 -).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten zu verpflichten (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.1962 - VII ZR 120/61 -, BGHZ 37, 258 = juris TZ 23).
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Zwar gilt in solchen Fällen, dass das Geschäft in der Regel wirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 -, BGHZ 46, 24).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Als wichtige Indizien werden dabei angesehen, dass von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (vgl. Urteil des BGH, Az.: III ZR, 365/03, DVBl 2006, Seite 114 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72

    Depotprüfungen - Einstellung des Bankgeschäftes - Befugnis der Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Ein Bankgeschäft wird im Sinne des § 37 KWG solange betrieben, bis es vollständig abgewickelt ist (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Bei diesem Verständnis greift § 44 c KWG im Vorfeld von § 37 KWG ein, hat aber nicht laufende Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Abwicklung im Blick (vgl. BVerwG, Urt. V. 22.09.2004, Az.: 6 C 29.03).
  • VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 2566/07

    Untersagung und Rückabwicklung unerlaubter Bankgeschäfte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Insoweit hält die Kammer an der Rechtsauffassung fest, die sie in früheren Entscheidungen eingenommen hat (Urt. v. 21.02.2008 - 1 E 5085/06 - Urt. v. 19.06.2008 - 1 E 2566/07 -).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Hierdurch sollten nunmehr auch Fälle in den Begriff des Einlagengeschäfts einbezogen werden, die bis dahin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 1984, 1 C 125.80, BVerwGE 69, Seite 120, 124) wegen fehlender Zuordnung zum Aktivgeschäft dem klassischen Begriff der Einlage nicht zugerechnet werden konnten (vgl. Gesetzesbegründung zur 6. KWG Novelle, Bundestagsdrucksache 13/7142).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Zweck des Verbotsgesetzes durch die Fortgeltung des Vertrages nicht erreicht werden kann (BGH, Urt. v. 22.09.1983 - VII ZR 43/83 -, BGHZ 88, 240).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06

    Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10
    Insoweit hält die Kammer an der Rechtsauffassung fest, die sie in früheren Entscheidungen eingenommen hat (Urt. v. 21.02.2008 - 1 E 5085/06 - Urt. v. 19.06.2008 - 1 E 2566/07 -).
  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

    Nach einer Ansicht sind zivilrechtliche Vereinbarungen, die einer Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG entgegenstehen, nach § 134 BGB nichtig, soweit dies der Schutzzweck des § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG verlangt, d.h. soweit die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung danach nicht hingenommen werden kann (VG Frankfurt, ZIP 2009, 213, 215; Urteil vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06, juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 36; Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, KWG, 3. Aufl., § 37 Rn. 13; wohl auch Mai, ZBB 2010, 222, 231;Eyles, WiB 1995, 721 f.; Tettinger, DStR 2006, 903, 910).

    Ungeachtet der Frage, ob § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG die BaFin zum Erlass eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts berechtigen würde (offengelassen in BVerwG, BKR 2011, 208 Rn. 26 aE), hätte ein solcher Verwaltungsakt hier bereits formal nicht nur der Schuldnerin/ihrer Geschäftsführerin, sondern auch sämtlichen betroffenen Anlegern bekanntgemacht werden müssen (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 37).

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Denn jedenfalls stellt es sich als Annahme anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 KWG) dar (ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 26 ff.).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12

    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer

    Nicht nur darum, sondern auch aus den dort genannten Gründen schließt sich das Gericht der vom LG Frankfurt und OLG Schleswig vertretenen Auffassung an, wonach jedenfalls bei Einlagengeschäften gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG von einer Nichtigkeit des Vertrags für beide Vertragspartner auszugehen ist, jedenfalls soweit es die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung betrifft (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss v. 11.03.2010, Az.: 1 L 271/10.F, Rn. 36 - zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11

    Einlagengeschäft

    Auf eine solche Wertung, nicht hingegen auf bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstypus, kommt es für die rechtliche Qualifikation als Einlagengeschäft maßgebend an (HessVGH B. v. 29.10.2007 - 6 TG 1468/07 - juris, Rn. 9; VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - juris, Rn. 23; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 1 Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, KWG, § 1 Rn. 76, 78, 92).

    Dabei sind wichtige Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, dass aufgrund typisierter Verträge von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - Juris, Rdnr. 20, unter Verweis auf BGH III ZR 365/03, DVBl. 2006, 114).

  • LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16

    Kapitallebensversicherung - Auskunftsanspruch ehemaliger Versicherungsnehmer

    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16

    Befugnis des Zessionars zur Beendigung des Kapitallebensversicherungsvertrags

    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16

    Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11.02.2010 (Az. 1 L 271/10; zitiert nach Juris), ist zwar zeitlich vorher ergangen.
  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 43/10

    Klageabweisungsantrag ist gem. §§ 133 , 157 BGB analog konkludente

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 29/10

    Mehrfache Vergabe von Darlehen zum Zwecke des Erwerbes von

    Zudem wird vertreten, dass § 32 KWG und die damit in Verbindung stehende Strafandrohung des § 54 KWG auch dem Zweck dient, die Stabilität der Finanzsysteme zu sichern (vgl. VG Frankfurt 1 L 271/10 F Bschl. v. 11.03.2010).
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