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   VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12.F   

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VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12.F (https://dejure.org/2012,87216)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.12.2012 - 7 K 2168/12.F (https://dejure.org/2012,87216)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 7 K 2168/12.F (https://dejure.org/2012,87216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 IFG, § 3 N3 1 Buchst d IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 5 IFG
    Zugang zu Informationen der BaFin

  • lda.brandenburg.de PDF

    Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Strafverfolgung

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Aufsichtsaufgaben - Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Strafverfolgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09

    Beweisbeschluss nach § 99 VwGO

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 1645/09.F Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur L-AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Am 18.05.2010 hat das Gericht im Verfahren 7 K 1645/09.F folgenden Beweisbeschluss erlassen:.

    Auf die Begründung des den Beteiligten bekannten Beschlusses (Bl. 277 ff. GA 7 K 1645/09.F) wird Bezug genommen.

    Mit Schreiben vom 29.07.2010 verweigerte das Bundesministerium der Finanzen die Vorlage der angeforderten Unterlagen (Bl. 300 ff. GA 7 K 1645/09.F).

    Nach Abschluss des Verfahrens nach § 99 VwGO ist das zwischenzeitlich ausgesetzte Verfahren 7 K 1645/09.F am 06.06.2012 wieder aufgenommen und unter dem Aktenzeichen 7 K 2168/12.F fortgeführt worden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens 7 K 2168/12.F (vormals 7 K 1645/09.F), 3 Bände, sowie auf die Gerichtsakten der Eilverfahren desselben Rubrums 7 L 676/09.F, 2 Bände, und 7 L 1553/09.F, 2 Bände, Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 1645/09.F Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur L-AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens 7 K 2168/12.F (vormals 7 K 1645/09.F), 3 Bände, sowie auf die Gerichtsakten der Eilverfahren desselben Rubrums 7 L 676/09.F, 2 Bände, und 7 L 1553/09.F, 2 Bände, Bezug genommen.

    Ein derartiges Volumen ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu sperren.

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Ihre Richtigkeit wird bestätigt durch die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2012 (7 C 1.12, BeckRS 2013, 46016 Rdnr. 7 ff.) zur vergleichbaren Problematik bei einem beantragten Zugang zu Informationen des Bundesrechnungshofes.

    Im Hinblick darauf, dass auch dieser Versagungsgrund eine Ausnahme von dem grundsätzlich bestehenden Informationsanspruch darstellt und daher im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 15.11.2012 - 7 C 1.12, BeckRS 2013, 46016 Rdnr. 39 m.w.N.), bedarf es des Nachweises der Beklagten, dass die konkrete Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren besteht.

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).

    Sie stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu dem Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG (vgl. die Leitentscheidung der Kammer vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06, NVwZ 2008, 1384).

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 02.03.2010 (6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) ausgeführt:.

    Ein derartiges Volumen ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu sperren.

  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Auf die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen sowie des im Verfahren nach § 99 VwGO beigeladenen Bundesministeriums der Finanzen wurde mit Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.04.2012 (20 F 2.11) der vorangegangene Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.01.2011 geändert, soweit sich die Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen auf die Unterlagen mit dem Aktenzeichen BA XXX bezieht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich mit seinem letztinstanzlichen Beschluss vom 12.04.2012 (20 F 2.11) im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO entschieden, dass die das vorliegende Verwaltungsstreitverfahren betreffende Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.07.2010 und die damit verbundene Weigerung, die mit Beweisbeschluss des erkennenden Gerichts vom 18.05.2010 angeforderten Unterlagen nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 KWG gestützt werden könne.

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Das Gericht hat sich hierbei auch auf die Ausführungen im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21.03.2012 (6 A 1150/10, BeckRS 2012, 49879) bezogen.
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Zum Anwendungsbereich des § 3 Nr. 7 IFG hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (6 A 1832/09, NVwZ 2010, 1112 L = BeckRS 2010, 48167) ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12

    Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
    Allerdings hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.07.2012 (6 B 1209/12) angezweifelt, ob sich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG auch auf die bei der Beklagten verbliebenen Unterlagen erstreckt (BeckRS 2012, 53727).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • VG Frankfurt/Main, 27.07.2009 - 7 L 1553/09

    Informationszugang in die Aufsichtsakten der BaFin

  • VGH Hessen, 26.01.2011 - 27 F 1667/10
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Dezember 2012 - 7 K 2168/12.F - abgeändert.

    Unter dem neuen Aktenzeichen 7 K 2168/12.F setzte das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit daraufhin fort.

    unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Dezember 2012 - 7 K 2168/12.F - die Klage abzuweisen.

    unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Dezember 2012 - 7 K 2168/12.F - die Klage abzuweisen.

  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat das vorlegende Gericht die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inzwischen mit Urteil vom 11.12.2012 in dem Verfahren 7 K 2168/12.F verpflichtet, trotz der ihr obliegenden fachgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG zumindest teilweise den dort klageweise begehrten Informationszugang zu gewähren.
  • VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)

    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat das vorlegende Gericht die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inzwischen mit Urteil vom 11.12.2012 in dem Verfahren 7 K 2168/12.F verpflichtet, trotz der ihr obliegenden fachgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG zumindest teilweise den dort klageweise begehrten Informationszugang zu gewähren.
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 10.19

    Elf Jahre keine Akteneinsicht für Journalisten - Rechtsstreit dauert an

    Vorinstanzen: VGH Kassel, 6 A 1071/13 ; VG Frankfurt/Main, 7 K 2168/12.F Parteien: S. ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
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