Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02 |
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- VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96
Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 23.01.1997, NVwZ-RR 1998, 127) ist im Wahlprüfungsverfahren nur über solche Wahlmängel sachlich zu entscheiden, auf die der jeweilige wahlberechtigte Verfah-rensbeteiligte innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG (Juris: KommWG He) unter hinreichend substantiierter Darlegung des Sachverhalts sei-nen Einspruch gegen die vom Wahlprüfungsausschuss festgestellte Gültigkeit der Wahl gestützt hat.Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungshofs (Urteil vom 23.01.1997 in HSGZ 1997, 165 = NVwZ-RR 1998, 127 m. w. N.), der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat, ist im Wahlprüfungsverfahren nur über solche Wahlmängel sachlich zu entscheiden, auf die der jeweilige wahlberechtigte Verfahrensbeteiligte innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG unter hinreichend substantiierter Darlegung des Sachverhalts seinen Einspruch gegen die vom Wahlprüfungsausschuss festgestellte Gültigkeit der Wahl gestützt hat.
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
Briefwahl II
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02
Die Regelungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung werden diesem Anliegen gerecht (vgl. zu den gleichlautenden Bestimmungen der Bundeswahlordnung BVerfGE 59, 119). - VGH Hessen, 12.06.2003 - 8 UE 2250/02
Briefwahl - Wahlschein - Ausfüllen des Kästchens "Versicherung an Eides statt"
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02
Daraus folgt, dass es sich bei den diesbezüglichen Bestimmungen nicht nur um reine Ordnungsvorschriften handelt, deren Missachtung nicht zur Ungültigerklärung einer Wahl führen können (Hess. VGH, Urteil vom 12.06.2003 - 8 UE 2250/02 - Juris-Rechtsprechung). - VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Kommunalwahl - zur gerichtlichen Prüfung der Gestaltung von Stimmzetteln
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02
In der Rechtsprechung ist anerkannt (Hess. VGH…, Urteil vom 23.01.1997 a. a. O.; siehe auch VG Gießen, Beschluss vom 09.03.2001 - 8 G 544/01 - HSGZ 2001, 255 = Juris-Rechtsprechung), dass die Modalitäten der Ausgestaltung der Stimmzettel dem Kommunalwahlverfahren zuzuordnen sind und dass darauf bezogene Beanstandungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG unter dem Gesichtspunkt der Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, die auf die Verteilung der Sitze von Einfluss sein können, zu prüfen sind.
- VG Frankfurt/Main, 25.05.2005 - 7 E 7098/03
Briefwahlunterlagen; mehrere Wahlgänge; Antragsformular
Zwar hat die erkennende Kammer in einem Urteil vom 12.9.2003 (VG Frankfurt - 7 E 2628/02) betreffend die Wahl eines Ausländerbeirats obiter dicta entschieden, dass den Erfordernissen der §§ 9 HessKWG, 17 HessKWO nur solche Antragsformulare für Briefwahlunterlagen genügen, in denen der Antragsteller konkrete Tatsachen für seine Verhinderung anzugeben und glaubhaft zu machen hat.