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   VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07   

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https://dejure.org/2007,33546
VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07 (https://dejure.org/2007,33546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.2007 - 5 E 1125/07 (https://dejure.org/2007,33546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 2007 - 5 E 1125/07 (https://dejure.org/2007,33546)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99

    Beitragsstaffel; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Grundbeitrag; Industrie-

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
    Insbesondere folgt aus der gesetzlichen Regelung ohne weiteres, dass eine Kammer nicht verpflichtet ist, die für die Umlage maßgebliche Anknüpfung an den Gewerbeertrag/Gewinn zu übernehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29, zur Fassung nach Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 - BGBl. I S. 2133).

    Wie sich die Gesamtzahl der Kammerzugehörigen zu dieser Einteilung verhält, bedarf keiner Aufklärung, denn ein derartiges Vorgehen ist prinzipiell nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 15.03.2007 - 5 G 354/07

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsordnung der IHK im Verfahren des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte durch Beschluss vom 15. März 2007 - 5 G 354/07 (V) - eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab und verwies zur Begründung im Wesentlichen auf die gesetzliche Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, wobei vorliegend anhand der Kriterien des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO weder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Beitragsbescheids bestünden noch eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte ersichtlich werde.
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
    Diese Anknüpfung beruht auf der Erwägung, dass leistungsstarke Unternehmen aus der der Kammer aufgegebenen Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169 = Buchholz 451.09 IHKG Nr. 11) in der Regel höheren Nutzen ziehen können als wirtschaftlich schwächere (vgl. im einzelnen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 = NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398).
  • BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
    Nach dem Äquivalenzprinzip, der beitragsrechtlichen Ausprägung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, darf die Höhe der Beiträge nicht im Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den sie abgelten sollen, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. September 1974 - 1 C 48.70 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07
    Diese Anknüpfung beruht auf der Erwägung, dass leistungsstarke Unternehmen aus der der Kammer aufgegebenen Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169 = Buchholz 451.09 IHKG Nr. 11) in der Regel höheren Nutzen ziehen können als wirtschaftlich schwächere (vgl. im einzelnen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 = NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398).
  • VG Berlin, 10.09.2010 - 4 K 13.10

    Haushaltssatzung der IHK Berlin

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil (des Vorsitzenden) vom 12. November 2007 - 5 E 1125/07 -, zitiert nach Juris (Folgeentscheidung zu dem auch von der Beklagten zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 15. März 2007 - 5 G 354/07 -, NVwZ-RR 2007, 523) nichts zum hier erörterten Thema beigetragen.
  • VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14

    Umsatz als maßgebliches Kriterium für die Festsetzung eines

    Voranzustellen ist zunächst, dass das Gericht nicht zu prüfen hat, ob auch eine andere Satzungsgestaltung - etwa nach Branchen, Betriebsgröße oder anderen Merkmalen - möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nähergelegen hätte, sondern nur, ob die Ausübung der autonomen Rechtsetzungskompetenz durch die Beklagte mit höherrangigem Recht vereinbar ist (VG Magdeburg, Urt. v. 25.04.2012 - 3 A 403/11 - VG Frankfurt, Urt. v. 12.11.2007 - 5 E 1125/07 -, juris).
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