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   VG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - 5 L 44/22.F   

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VG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - 5 L 44/22.F (https://dejure.org/2022,511)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.01.2022 - 5 L 44/22.F (https://dejure.org/2022,511)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 5 L 44/22.F (https://dejure.org/2022,511)
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  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - 5 L 44/22
    In Fällen der gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - die sich hier daraus ergibt, dass es um eine unaufschiebbare Anordnung von Polizeivollzugsbeamten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO geht -, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris = NVwZ 2004, 93; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04, juris = NVwZ 2005, 689).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - 5 L 44/22
    In Fällen der gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - die sich hier daraus ergibt, dass es um eine unaufschiebbare Anordnung von Polizeivollzugsbeamten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO geht -, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris = NVwZ 2004, 93; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04, juris = NVwZ 2005, 689).
  • VGH Hessen, 30.09.2011 - 8 B 1329/11

    Kontakt- und Annäherungsverbot

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2022 - 5 L 44/22
    Soweit es um das auf die Generalklausel des § 11 HSOG gestützte Annäherungsverbot (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. September 2011 - 8 B 1329/11 -, LKRZ 2012, 21 ) geht, bedarf der Klärung, ob nach der Novellierung durch Art. 3 Nr. 3c des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 302; hierzu LTDrucks. 19/6502 S. 42) neben dem Kontaktverbot nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HSOG - einer eigentlich personen-, nicht ortsbezogenen Maßnahme - ein solches Annäherungsverbot noch besteht.
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