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   VG Frankfurt/Main, 13.04.2021 - 5 K 109/21.F   

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https://dejure.org/2021,11424
VG Frankfurt/Main, 13.04.2021 - 5 K 109/21.F (https://dejure.org/2021,11424)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.04.2021 - 5 K 109/21.F (https://dejure.org/2021,11424)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. April 2021 - 5 K 109/21.F (https://dejure.org/2021,11424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 CoronaVV HE, § 7 VerkG, § 68 Abs. 1 IfSG, § 30 IfSG, § 32 IfSG
    Keine Entschädigung für coronabedingt freiwillig abgesonderte Zahntechnikerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für coronabedingt freiwillig abgesonderte Zahntechnikerin - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 547/21

    Entschädigung wegen Verdienstausfalls nach Absonderungsanordnung nach §§ 30, 32

    Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO/, 39. EGL Juli 2020, § 113 Rn. 267; BT-Drs. 19/27291, S. 65; VG Frankfurt, Urt. v. 13.04.2021 - 5 K 109/21.F -, juris).
  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 368/21

    Betriebsausgabenersatz wegen Absonderungspflicht in Corona-Pandemie

    Dabei ist auf die während des Zeitraums der Absonderung gültige Fassung des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I, S. 1385) abzustellen, da es sich um einen zeitgebundenen Anspruch handelt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 129) und nichts dafür ersichtlich ist, dass die nachfolgenden Änderungen des § 56 IfSG, was die im vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen angeht, rückwirkend zu einer Änderung der Anspruchsvoraussetzungen führen sollten (vgl. auch VG Bayreuth, Urteil vom 18.10.2021 - B 7 K 21.292 -, juris Rn. 21 sowie Urteil vom 21.06.2021 - B 7 K 21.110 -, juris Rn. 22 ff, wonach § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG in der Fassung des Gesetzes vom 19.06.2020 keine Rückwirkung entfalte; ebenso VG Würzburg, Urteil vom 15.11.2021 - W 8 K 21.864 -, juris Rn. 22; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2021 - 9 K 67/21 -, juris Rn. 57; a. A. noch Urteil der Kammer vom 02.07.2021 - 10 K 547/21 -, juris Rn. 15; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 13.04.2021 - 5 K 109/21.F -, juris Rn. 11).
  • VG München, 23.01.2023 - M 26a K 21.82

    Keine Entschädigung für Lohnfortzahlung während einer infektionsschutzrechtlichen

    Insofern erscheint es hinsichtlich des Entstehens eines infektionsschutzrechtlichen Entschädigungsanspruchs nicht sachgerecht, auf die späteren Zeitpunkte der Antragstellung bei der Verwaltungsbehörde, der Entscheidung der Verwaltungsbehörde (so hinsichtlich einzelner Tatbestandsvoraussetzungen VG Karlsruhe, U.v. 10.5.2021 - 9 K 67/21, beck-online, Rn. 34-38) oder gar auf den noch späteren Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (so aber VG Freiburg, U.v. 2.7.2021 - 10 K 547/21 - beck-online, Rn. 11 f. (mittlerweile ausdrücklich aufgegeben); VG Frankfurt, U.v. 13.4.2021 - 5 K 109/21.F - beck-online, Rn. 10 f.).
  • VG Würzburg, 26.09.2022 - W 8 K 22.815

    Verdienstausfallentschädigung, selbständige Einzelunternehmerin, deutsche

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass sie in aus infektionsschutzrechtlicher Sicht löblicher Weise nicht auch noch nach Deutschland gereist ist, um sich hier testen zu lassen, resultiert hieraus mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gleichwohl kein Entschädigungsanspruch (vgl. VG Frankfurt, U.v. 13.4.2021 - 5 K 109/21.F - juris Rn. 17 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2023 - 5 K 452/23

    Arbeitslosengeld und infektionsschutzrechtliche Entschädigung

    Sie ist indes aufgrund der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. April 2021 - 5 K 109/21, BeckRS 2021, 9568 Rn. 11, und Urteil vom 28. September 2022 - 5 K 3397/20, BeckRS 2022, 28125 Rn. 21) unbegründet, denn auf die Klägerin ist kein Anspruch ihres Kunden auf Entschädigung durch den Beklagten übergegangen, da ein solcher beim Bezug von Arbeitslosenhilfe nicht besteht.
  • VG Gera, 03.11.2022 - 3 K 819/21

    Corona-Krise; Höhe der Verdienstausfallentschädigung wegen Absonderung;

    Ein abweichendes Verständnis lässt sich ebenso wenig dem Umstand entnehmen, dass § 56 IfSG Ausdruck einer Billigkeitsentscheidung des Gesetzgebers ist (so VG Frankfurt, Urt. v. 13. April 2021 - 5 K 109/21.F - juris Rn. 11).
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