Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kein Anspruch auf Beratungsstellen durch die Einführung der Verbraucherinsolvenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
(Kein Anspruch auf Beratungsstellen durch die Einführung der Verbraucherinsolvenz)
- zvi-online.de
AGInsO § 6; InsO § 305
Zulässigkeit der völligen Streichung der Landesförderung von Insolvenzberatungsstellen in Hessen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04 (1)
- VGH Hessen, 03.03.2005 - 6 TG 2352/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Die Notwendigkeiten des Haushaltsgebers, die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber dem unvermeidlichen oder politisch gezielt gewollten Wandel der Lebensverhältnisse zu sichern, eröffnet ihm die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben (BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).Die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben, ist damit unabdingbar verbunden ( BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).
- VGH Hessen, 27.05.2004 - 6 TG 709/04
Kein Rechtsanspruch auf Förderung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Die Notwendigkeiten des Haushaltsgebers, die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber dem unvermeidlichen oder politisch gezielt gewollten Wandel der Lebensverhältnisse zu sichern, eröffnet ihm die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben (BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).Die Möglichkeit, die Rechtsordnung zu ändern, Konjunkturpolitik, Sozialpolitik oder Gesellschaftspolitik zu betreiben, ist damit unabdingbar verbunden ( BVerfG, Beschluss v. 22.03.1983 - 2 BvR 475/78 -, BVerfGE 63, 343, 357; HessVGH, Beschluss v. 27.05.2004 - 6 TG 709/04 - ).
- BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Eine vergleichbare "Garantenstellung" des Landes Hessen wie sie in der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.07.2003 - 3 C 26.02 - ) für die Ersetzung der Strafandrohung für die Abtreibung durch eine Beratungslösung angenommen worden ist, existiert gerade nicht. - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Dabei ist zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits abzuwägen ( BVerfG, Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 17/69 -, BVerfGE 30, 392, 404). - VG München, 25.01.2001 - M 29 K 99.2118
Klagebefugnis aus dem möglichen Anspruch auf Zugang zur Verbraucherinsolvenz; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 2 G 1113/04
Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25.01.2001 - 29 K 99.2118 erkennt auch lediglich gegenüber dem rechtssuchenden Schuldner einen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf die begehrte Beratertätigkeit an.
- AG Darmstadt, 14.11.2012 - 3 UR II 3869/12
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle als andere zumutbare Hilfsmöglichkeit vor der …
In diesem Kontext ist auch nochmals klarzustellen, dass die von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 14.7.2004 - 2 G 1113/04 (1) -, zitiert nach Juris, dort Rn. 22, sowie nachgehend HessVGH…, Beschluss vom 3.3.2005 - 6 TG 2352/04 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 10) anlässlich der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer vollständigen Streichung der finanziellen Förderung für anerkannte Schuldnerberatungsstellen durch das Land Hessen in Bezug genommene Wahlfreiheit des Schuldners zwischen einer "geeigneten Person" (i. d. R. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) und einer "geeigneten Stelle" (insbesondere einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle) gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO lediglich die insolvenzrechtliche Rechtslage beschreibt.