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   VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21.F   

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https://dejure.org/2022,24434
VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21.F (https://dejure.org/2022,24434)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.09.2022 - 5 K 3054/21.F (https://dejure.org/2022,24434)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. September 2022 - 5 K 3054/21.F (https://dejure.org/2022,24434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 5 IfSG, § 5 Abs 3 HBKG, § 290 Abs 2 HGB, § 8 KStG, § 5 Abs 1 HGöGD
    Corona-Pandemie: Zur Erstattungspflicht von Kosten zum Betrieb eines Impfzentrums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Land Hessen muss Mietkosten für Impfzentrum tragen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Land Hessen muss für Mietkosten aufkommen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Land Hessen muss für Mietkosten des Impfzentrums in der Frankfurter Messehalle aufkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Land Hessen muss Mietkosten für Impfzentrum in Frankfurt am Main aufkommen - VG verneint beherrschenden Einfluss der Stadt Frankfurt am Main

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.12.1989 - I R 45/84

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Zwar regelt das Steuerrecht im Allgemeinen die Frage, wie der Staat zu seinen Einnahmen gelangt, doch fragen auch die steuerlichen Grundsätze zum "beherrschenden Gesellschafter" - um Gewinnmanipulationen zulasten des Fiskus in bestimmten Konstellationen zu unterbinden - inhaltlich danach, wann ein Gesellschafter in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen und die Körperschaft so zu einem von ihm gewollten Verhalten zu bewegen (vgl. BFH, Urteil vom 8. Januar 1969 - I R 91/66 -, BStBl. II 1969, 347 = juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 1989 - I R 45/84 -, BFH/NV 1990, 455 = juris Rn. 15; Gosch , KStG, 4. Aufl. 2020, § 8 Rn. 220; Levedag , in: Schmidt, EStG, 41. Aufl. 2022, § 20 Rn. 45).

    Wenn aber der Gesellschaftsvertrag - wie auch hier im Streitfall - vorsieht, dass Beschlüsse mit Dreiviertelmehrheit zu treffen sind und der jeweilige Gesellschafter über eine solche Mehrheit nicht verfügt, ist dieser Tatsache auch im Steuerrecht Rechnung zu tragen; es kann dann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesellschafter in der Lage ist, ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - I R 45/84 -, BFH/NV 1990, 455 = juris Rn. 16; Hey , in: Herrmann/Heuer/Raupach, KStG, Stand: Juni 2022, § 8 Rn. 147; Rengers , in: Brandis/Heuermann, KStG, Stand: Mai 2022, § 8 Rn. 114).

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Es ist anerkannt, dass die Gewährung staatlicher Leistungen - ob an Bürger oder andere Rechtssubjekte - keine formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfordert, sondern hierfür "jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der (...) erforderlichen Mittel" (BVerwG, Urteil vom 21. März 1958 - VII C 6.57 -, juris Rn. 21) ausreichend ist.

    Es ist anerkannt, dass die Gewährung staatlicher Leistungen - ob an Bürger oder andere Rechtssubjekte - keine formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfordert, sondern hierfür "jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der (...) erforderlichen Mittel" (so schon BVerwG, Urteil vom 21. März 1958 - VII C 6.57 -, juris Rn. 21) ausreichend ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris Rn. 17; HessVGH, Urteil vom 13. Januar 1992 - 8 UE 1255/87 -, juris Rn. 29; Jarass , NVwZ 1984, 473, 480).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Ihr liegt auch nicht bloß eine Maßnahme aus dem verwaltungsinternen Bereich ohne Außenwirkung zugrunde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris Rn. 15; Knauff , in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand: April 2022, § 35 VwVfG Rn. 123).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07

    Mängel der Beschlussfassung bei Zustimmungsbeschluss der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Diese Bestimmung ist indes dispositiv; die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag wirksam qualifizierte Mehrheitserfordernisse vorsehen (siehe nur OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. Oktober 2009 - 22 U 248/07 -, juris Rn. 28; Wicke , GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 47 Rn. 3; vgl. auch Leinekugel , in: BeckOK GmbHG, Stand: Juni 2022, § 47 Rn. 325).
  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14

    Anfechtbarkeit einer naturschutzrechtlichen Weisung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Es kann vorliegend auch nicht bloß von einer fachaufsichtsrechtlichen Weisung die Rede sein, denn für die Kammer ist angesichts des Umfangs der verfügten Maßnahmen nicht ersichtlich, dass sich die Anordnungen im Rahmen dessen gehalten hätten, was § 4 Abs. 1 Satz 1 HGO i.V.m. mit dem entsprechenden gesetzlichen Weisungsrecht (§ 2 Abs. 4 Satz 3 HGöGD) für die Erfüllung der staatlichen Pflichtaufgabe des Infektionsschutzes vorsieht (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - 4 A 617/14 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 2. Oktober 1990 - 10 TG 2854/90 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Vielmehr betrifft die Anordnung das Rechtsverhältnis zwischen unterschiedlichen Hoheitsträgern, zwischen denen anerkanntermaßen Verwaltungsakte ergehen können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 - 8 C 29.63 -, juris Rn. 16; Knauff , in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand: April 2022, § 35 Rn. 140 ff. m.w.N.; der HessVGH erachtet sogar eine Außenwirkung von Maßnahmen zwischen Organen desselben Rechtsträgers für möglich, vgl. HessVGH, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rn. 3), wobei die Kommunen als an sich zuständige Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes (s.o.) durch die Anordnungen des Landes in ihren Kompetenzen auch tatsächlich unmittelbar betroffen waren.
  • BFH, 08.01.1969 - I R 91/66

    Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Zwar regelt das Steuerrecht im Allgemeinen die Frage, wie der Staat zu seinen Einnahmen gelangt, doch fragen auch die steuerlichen Grundsätze zum "beherrschenden Gesellschafter" - um Gewinnmanipulationen zulasten des Fiskus in bestimmten Konstellationen zu unterbinden - inhaltlich danach, wann ein Gesellschafter in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen und die Körperschaft so zu einem von ihm gewollten Verhalten zu bewegen (vgl. BFH, Urteil vom 8. Januar 1969 - I R 91/66 -, BStBl. II 1969, 347 = juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 1989 - I R 45/84 -, BFH/NV 1990, 455 = juris Rn. 15; Gosch , KStG, 4. Aufl. 2020, § 8 Rn. 220; Levedag , in: Schmidt, EStG, 41. Aufl. 2022, § 20 Rn. 45).
  • BFH, 03.02.2011 - VI R 4/10

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Im Ausgangspunkt ist dabei davon auszugehen, dass es für die beherrschende Stellung ausreichend ist, wenn ein Gesellschafter die einfache Mehrheit der Stimmrechte innehat (vgl. etwa BFH, Urteil vom 3. Februar 2011 - VI R 4/10 -, BStBl. II 2014, 493 = juris Rn. 16; Hey , in: Herrmann/Heuer/Raupach, KStG, Stand: Juni 2022, § 8 Rn. 147 Rengers , in: Brandis/Heuermann, KStG, Stand: Mai 2022, § 8 Rn. 113).
  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87

    Verfall von Subventionsmitteln zur Förderung von Erstinnovationen wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Es ist anerkannt, dass die Gewährung staatlicher Leistungen - ob an Bürger oder andere Rechtssubjekte - keine formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfordert, sondern hierfür "jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der (...) erforderlichen Mittel" (so schon BVerwG, Urteil vom 21. März 1958 - VII C 6.57 -, juris Rn. 21) ausreichend ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris Rn. 17; HessVGH, Urteil vom 13. Januar 1992 - 8 UE 1255/87 -, juris Rn. 29; Jarass , NVwZ 1984, 473, 480).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
    Der Einsatzbefehl sowie der Erlass setzen nämlich - wie es § 35 Satz 1 HVwVfG mit dem Kriterium der Regelung verlangt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 83/84 -, juris Rn. 9; Knauff , in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand: April 2022, § 35 Rn. 140) - die verbindliche Rechtsfolge, dass die hessischen Selbstverwaltungskörperschaften entsprechend den Vorgaben, die dort unter "Auftrag" im Einzelnen genannt sind (vgl. etwa S. 4 ff. des Einsatzbefehls vom 23. November 2020, Bl. 4 ff. BA), innerhalb kürzester Zeit ein Impfzentrum zu errichten und zu betreiben haben.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 10 TG 2854/90

    Verfahren betreffend Verteilung bzw Zuweisung von Asylbewerbern - Rechtsbehelfe

  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

  • VG Hamburg, 09.06.2022 - 5 K 856/21

    Erfolglose Klage eines Gebrauchtwagenhändlers gegen den Widerruf der Zuteilung

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