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   VG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 21 BG 3410/00 (V)   

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https://dejure.org/2001,17612
VG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 21 BG 3410/00 (V) (https://dejure.org/2001,17612)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.11.2001 - 21 BG 3410/00 (V) (https://dejure.org/2001,17612)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. November 2001 - 21 BG 3410/00 (V) (https://dejure.org/2001,17612)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Berlin, 04.06.2021 - 90 K 2.19

    Unterbliebene Erstellung gerichtlich erforderter Befundberichte über eigene

    Auch andere Urteile von Berufsgerichten für Heilberufe enthalten über die Behauptung hinaus, die Pflicht zur Abgabe von Befundberichten folge als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und gehöre damit zu den Kernpflichten der ärztlichen Tätigkeit (VG Frankfurt, Urteil vom 14. November 2001 - 21 BG 3410/00 - juris Rn. 17; VG Gießen, Urteil vom 26. März 2013 - 21 K 4379/11.GI.B - juris Rn. 21), keine nachvollziehbare Begründung.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - L 11 R 2450/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtmäßigkeit eines verhängten Ordnungsgeldes -

    Der Senat erlaubt sich den Hinweis, dass es zur gewissenhaften ärztlichen Berufsausübung iS des § 22 Heilberufsgesetz gehört, Befundberichte zu erstellen, auch gegenüber Dritten (VG Gießen 26.03.2013, 21 K 4379/11.GI.B, GesR 2013, 572; VG Frankfurt 14.11.2001, 21 BG 3410/00, juris).
  • VG Gießen, 15.02.2010 - 21 K 1466/09

    Leichenschauschein: Keine Aushändigung an Angehörige nur Zug und Zug gegen

    Daraus folgt unter anderem ferner, dass wegen mehrerer Verstöße verhängte Maßnahmen im Urteilsausspruch nicht nach Einzelverstößen aufgegliedert werden (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14. November 2001 - 21 BG 3410/00 - m.w.N.).
  • VG Gießen, 26.03.2013 - 21 K 4379/11

    Ärztliche Befundberichte sind innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen.

    Nach ständiger Rechtsprechung der Berufsgerichtsbarkeit in Hessen stellt ein Zeitablauf von über sechs Monaten, insbesondere verbunden mit mehreren Mahnungen und darauf folgender Ladung zur gerichtlichen Anhörung, ersichtlich keine angemessene Frist für die Abgabe des Befundberichtes im Sinne der Berufsordnung dar (vgl. Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2001, Az.: 21 BG 3410/00[V], m.w.N.).
  • VG Gießen, 25.07.2011 - 21 K 408/10

    Die Verwendung des Begriffs "Neurootologie" in Zusammenhang mit der

    Daraus folgt unter anderem ferner, dass die wegen mehrerer Verstöße verhängten Maßnahmen im Urteilsausspruch nicht nach Einzelverstößen aufgegliedert werden (vgl. Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht A-Stadt vom 14.11.2001 - 21 BG 3410/00[V] - m. w. N.).
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