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VG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - 5 K 1230/19.F |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. November 2019 - 5 K 1230/19.F (https://dejure.org/2019,40283)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
52 Abs. 1 GKG, § 10 Abs. 3 WaffG, § 45 Abs. 2 WaffG, Streitwertkatalog 2013
Berücksichtigung des Munitionserwerbsscheins bei der Streitwertfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 3 E 106/16
Streitwert ; Munitionserwerbsberechtigung; Waffenbesitzkarte; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - 5 K 1230/19
Vielmehr nimmt das Gericht an, dass bei nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG auf der Waffenbesitzkarte eingetragenen, also nicht nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG selbständig erteilten Munitionserwerbsberechtigungen diese von dem oben angeführten Streitwert erfasst werden und nur dann nach dem Streitwertkatalog zu berücksichtigen sind, wenn sie selbständig erteilt im Streit stehen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 E 106/16 -, ECLI:DE:OVGSN:2016: 1102.3E106.6.0A, juris Rn. 7).
- VG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 5 K 2499/19
Abkehr vom Auftreten als "Reichsbürger"
Die von dem Widerruf notwendig zugleich betroffene Munitionserwerbsberechtigung bleibt dabei streitwertmäßig unberücksichtigt ( VG Frankfurt, Beschluss vom 14. November 2019 - 5 K 1230/19.F - ECLI:DE:VGFFM:2019:1114.5K1230.19.F.00).