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   VG Frankfurt/Main, 15.03.2006 - 12 E 300/05   

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https://dejure.org/2006,30441
VG Frankfurt/Main, 15.03.2006 - 12 E 300/05 (https://dejure.org/2006,30441)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2006 - 12 E 300/05 (https://dejure.org/2006,30441)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2006 - 12 E 300/05 (https://dejure.org/2006,30441)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.03.2006 - 12 E 300/05
    Der Begriff der angemessenen Vergütung ist dabei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung voll unterliegt (so für den wortgleichen § 53 Abs. 10 S. 4 BRAO BGH, Beschl. v. 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 - NJW 1993, 1334 f.).

    Schließlich findet das gefundene Ergebnis auch in der Entscheidung des BGHs vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 - NJW 1993, 1334 f. seine Bestätigung.

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.03.2006 - 12 E 300/05
    Zu berücksichtigen ist auch der Zeitaufwand, den der Abwickler für die Bewältigung seiner Aufgabe benötigt, seine berufliche Erfahrung, die Schwierigkeiten der Dauer der jeweiligen Abwicklung wie auch der Umstand, dass die Tätigkeit eines Abwicklers eine Berufspflicht ist, die im Interesse des Berufsstandes geleistet wird (so zu § 53 Abs. 10 S. 4 BRAO BGH, Beschl. v. 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 - NJW-RR 1993, 1335 f.).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Die Angemessenheit eines Stundensatzes von 65, 19 EUR werde auch durch die Praxis anderer Steuerberaterkammern bestätigt (vgl. VG Frankfurt/Main, Urteil vom 15. März 2006 - 12 E 300/05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 9 S 371/08

    Einlassung im Klageverfahren heilt fehlendes Vorverfahren nicht

    Die Bestimmung der Vergütung steht damit nicht im Ermessen der Steuerberaterkammer; der Begriff der angemessenen Vergütung ist vielmehr ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 -, NJW 1993, 1334 für die gleichlautende Vorschrift in § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO; VG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2006 - 12 E 300/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2595/10

    Von der Steuerberaterkammer bestellter Praxisabwickler; Vergütungsanspruch

    Besondere Schwierigkeiten bei der Abwicklung - wie sie sich insbesondere aus einer nicht ordnungsgemäßen Praxisführung und Büroorganisation des Verstorbenen sowie Arbeitsrückständen ergeben können - rechtfertigen daher eine höhere Vergütung (vgl. hierzu auch VG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2006 - 12 E 300/05 - Anwaltsgerichtshof München, Beschluss vom 09.11.2005 - BayAGH I - 39/04 -).
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