Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9532
VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18.F (https://dejure.org/2019,9532)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.01.2019 - 5 K 2846/18.F (https://dejure.org/2019,9532)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F (https://dejure.org/2019,9532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs. 1 Nr. 4 HSOG, § 41 Abs. 1 Satz 1 HSOG, § 43 Abs. 1 Satz 1 HSOG, § 43 Abs. 2 HVwVfG, § 73 StGB, § 261 StGB
    Präventive Anschlusssicherstellung von Geld

  • IWW

    § 40 Abs. 1 Nr. 4 HSOG, § 41 Abs. 1 S. 1 HSOG, § 43 Abs. 1 S. 1 HSOG, § 43 Abs. 2 HVwVfG, § 73 StGB, § 261 StGB
    HSOG, HVwVfG, StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Denn die Gefahrenprognose lässt sich nicht auf einen bloßen (Gefahren-)Verdacht oder Vermutungen bzw. Spekulationen stützen, sondern verlangt einen eigenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - ECLI:DE:BVerwG:2017:220817U1A3.17.0, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Um eine Gefahr im eigentlichen polizeilichen Sinn geht es deshalb bei der Gefahrenprognose nicht (BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - ECLI:DE:BVerwG:2018:270318U1A4.17.0, juris Rn. 32).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Soweit in repressivem Zusammenhang stehende Ermächtigungen (hier die §§ 73 ff. StGB a.F.) und präventive Ermächtigungen (hier aus § 40 HSOG) prinzipiell nebeneinanderstehen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16 -, BGHSt 62, 123 = juris Rn. 25 ff., zu Durchsuchungsbefugnissen), gilt dies für die Abschöpfung der Vorteile aus einer rechtswidrigen Tat gerade nicht.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    § 40 Abs. 1 Nr. 4 HSOG verlangt ein Zusammenwirken der subjektiven Komponente polizeilicher Erfahrung mit der objektiven bestimmter Indizien, um in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zu gewährleisten, dass nicht im Wesentlichen Vermutungen, sondern konkrete und im gewissen Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorliegen (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, 2420, 2437/95 -, BVerfGE 100, 313 = juris Rn. 281; zu Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsbefugnis siehe Hornmann , a.a.O., § 40 Rn. 23 ff.).
  • VG Gießen, 09.10.2012 - 4 K 905/12

    Präventiv begründete Sicherstellung von Geld

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Weil es sich bei Geld ungeachtet des darin verkörperten Wertes um eine Sache im Sinne von § 90 BGB handelt, kann Bargeld zwar prinzipiell nach § 40 Abs. 1 HSOG ebenso sichergestellt werden (vgl. Graulich/Rachor , a.a.O., E 642) wie die Armbanduhr oder der Porsche 911. Indes ist Geld - anders als manche anderen Sachen - an sich nicht gefährlich (hierzu allgemein VG Gießen, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 4 K 905/12.GI -, juris Rn. 14 ff.) und kann sein bloßer Besitz perspektivisch nur dann eine Gefährdung oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit beinhalten, wenn diesem eine Rechtsnorm - wie etwa die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (ABl. EU Nr. L 309 S. 9), nebst deren Anknüpfungen im nationalen Recht in Fällen nicht erfolgter Anmeldung - entgegensteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2014 - 1 S 2422/13

    Höchstdauer der polizeilichen Beschlagnahme eines Hundes; Fristbeginn; Einziehung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Es handelt sich also um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 S 2422/13 - ECLI:DE: VGHBW: 2014:0311.1S2422.13.0A, juris Rn. 6 zu einer Beschlagnahme nach § 33 PolG B-W).
  • VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18

    Präventive Anschluss-Sicherstellung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Auf die Beschwerde des Beklagten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 25. April 2018 - 8 B 538/18 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den Antrag abgelehnt.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
    Bestätigung findet diese Sicht insbesondere durch den Erweiterten Verfall nach § 73d StGB a.F., der nicht repressiv-vergeltende, sondern präventiv-ordnende Ziele verfolgte (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1; die Novellierung durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 <BGBl. I S. 2350> hat hieran nichts geändert).
  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2023 - 5 K 2586/21

    Sicherstellung von Bargeld im Bahnhofsviertel Frankfurt am Main

    Die nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 HSOG für eine Sicherstellung erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte verlangen ein Zusammenwirken der subjektiven Komponente polizeilicher Erfahrung mit der objektiven Komponente bestimmter Indizien, um in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zu gewährleisten, dass nicht im Wesentlichen Vermutungen, sondern konkrete und im gewissen Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorliegen (Fortführung von VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 30).

    Für den Entzug von Zahlungsmitteln ist deshalb regelmäßig erforderlich, dass neben dem bloßen Besitz für eine kriminelle Zweckbestimmung genügende tatsächliche Grundlagen erkennbar sind, also die festgestellte Tatsachenbasis aufgrund objektiver Umstände die kriminelle Zweckbestimmung als nächstliegende Moglichkeit annehmen lässt (Fortführung von VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn.30).

    Bei dieser Befugnis handelt es sich um eine Sonderheit der Länder Hessen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt (VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 22).

    Sie erfordert, weil vorliegend kein Fall der "Anschlusssicherstellung" nach Abschluss eines Strafverfahrens gegeben ist, keine Ausführungen dazu, ob und wie sie gegenüber der strafprozessualen (erweiterten) Einziehung abzugrenzen ist, die der Bundesgesetzgeber in den §§ 73 ff. StGB geregelt hat (hierzu ausführlich VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 18 ff.).

    Die nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 HSOG für eine Sicherstellung erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte verlangen ein Zusammenwirken der subjektiven Komponente polizeilicher Erfahrung mit der objektiven Komponente bestimmter Indizien, um in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zu gewährleisten, dass nicht im Wesentlichen Vermutungen, sondern konkrete und im gewissen Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorliegen (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. -, juris Rn. 281; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 30).

    Indes ist Geld - anders als manche anderen Sachen - an sich nicht gefährlich (hierzu allgemein VG Gießen, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 4 K 905/12.GI -, juris Rn. 14 ff.; siehe auch VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 31).

  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 5 L 1229/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung kommt es nicht isoliert darauf an, wie sich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses am 5. Mai 2020 darstellte, da es sich bei der angegriffenen Sicherstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 14 ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. April 2019 - 1 S 1813/17 -, juris Rn. 47, jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung kommt es nicht isoliert darauf an, wie sich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses am 6. Mai 2020 darstellte, da es sich bei der angegriffenen Sicherstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 S 1813/17 -, juris Rn. 47; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 14 , jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1362/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung kommt es nicht isoliert darauf an, wie sich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses am 6. Mai 2020 darstellte, da es sich bei der angegriffenen Sicherstellungsverfügung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 S 1813/17 -, juris Rn. 47; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 2846/18.F -, juris Rn. 14 , jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht