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   VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23.F   

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https://dejure.org/2023,431
VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23.F (https://dejure.org/2023,431)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.01.2023 - 10 L 90/23.F (https://dejure.org/2023,431)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - 10 L 90/23.F (https://dejure.org/2023,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen das Betretensverbot im Fechenheimer - Allgemeinverfügung offensichtlich rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20

    Menschenketten gegen die Rodung des Dannenröder und Maulbacher Waldes müssen auch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Soweit der Antragsteller eine Einschränkung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG rügt, ist bereits fraglich, ob ein Bereich, der durch § 16 HWaldG für das Betreten gesperrt ist, wie hier der Sicherheitsbereich, überhaupt als Ort für eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG zur Verfügung steht (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 22; VG Gießen, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 2484/21.GI -, juris, Rn. 128 - 134, unter Verweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 28.10.2020 - 2 B 2600/20 -, unveröffentlicht).

    Ob und inwieweit in diesen Bereichen Versammlungen stattfinden können und ob und in welchem Rahmen das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG es erforderlich macht, die Rodungsmaßnahmen zu unterbrechen (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 21 ff.), bestimmt sich nach Maßgabe des Versammlungsrechts.

    Im Bereich der Versammlung entscheidet allein die Versammlungsbehörde über mögliche Maßnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen durch Rodungsarbeiten, so dass die angegriffene Allgemeinverfügung insoweit keine Wirkung entfalten würde, eine Beeinträchtigung des Versammlungsrechts mithin nicht zu befürchten wäre (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 07.01.2021, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 -, juris).

  • VG Gießen, 28.01.2022 - 4 K 2484/21

    Dannenröder Forst

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Soweit der Antragsteller eine Einschränkung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG rügt, ist bereits fraglich, ob ein Bereich, der durch § 16 HWaldG für das Betreten gesperrt ist, wie hier der Sicherheitsbereich, überhaupt als Ort für eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG zur Verfügung steht (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 22; VG Gießen, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 2484/21.GI -, juris, Rn. 128 - 134, unter Verweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 28.10.2020 - 2 B 2600/20 -, unveröffentlicht).

    Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 HSOG kann unmittelbarer Zwang von den Polizeibehörden angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind (vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 2484/21.GI -, juris, Rn. 80 - 82).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07

    Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Ob es sich bei dem Rodungsgebiet überhaupt noch um Wald handelt, für welchen ein Betretensrecht nach § 15 HWaldG, § 14 BWaldG bestehen kann, wenn - wie hier - bereits eine unanfechtbare Umwandlungsgenehmigung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 HWaldG hinsichtlich des Rodungsgebiets besteht, oder ob ein solches erst mit der tatsächlich vollzogenen Nutzungsänderung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 01.04.2008 - 4 LC 59/07 -, juris; Endres, BWaldG, 2. Aufl., § 9 Rn. 9) durch Rodung beseitigt wird, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.02.2021 - 1 S 3952/20 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.08.2021 - 14 L 1054/21 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20

    Zu den Anforderungen an einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz auf dem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.02.2021 - 1 S 3952/20 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.08.2021 - 14 L 1054/21 -, juris, Rn. 5).
  • VG Lüneburg, 19.11.2002 - 2 A 143/02

    Betretensrecht ; Betretungsbefugnis; Betretungsverbot; Duldungsverpflichtung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Nach einhelliger Rechtsauffassung enthält das Recht auf Betreten des Waldes auch kein unbeschränktes subjektives Recht für die Nutzer des Waldes, die Rechtmäßigkeit von Sperrungen und Betretensverboten behördlich und gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. etwa VG Lüneburg, Urteil vom 19.11.2002 - 2 A 143/02 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    ist der Antrag bereits unzulässig, weil der Antragsteller diesen in nicht zulässiger Weise von einer außerprozessualen Bedingung abhängig macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - 5 C 32/79 -, BVerwGE 59, 302).
  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2021 - 14 L 1054/21

    Eilantrag zu Protestcamp gegen Gas-Kraftwerk in Herne erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.02.2021 - 1 S 3952/20 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.08.2021 - 14 L 1054/21 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 2 B 48/23

    Eilantrag gegen die Teilrodung des Fechenheimer Waldes ist erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Für ein Ruhen dieses Verfahrens bis über das derzeit beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Eilverfahren (2 B 48/23.T) entschieden worden ist, wie vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 12. Januar 2023 beantragt, besteht weder Anlass noch ist es zweckmäßig, vielmehr liefe das Ruhen dieses Eilverfahrens dem Bedürfnis der Beteiligten nach einer schnellen Rechtsklärung zuwider.
  • VG Frankfurt/Main, 18.01.2023 - 5 L 191/23

    Versammlungsauflösung im Fechenheimer Wald

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat es durch Beschluss vom 16. Januar 2023 - 10 L 90/23.F - abgelehnt, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs des Antragstellers hiergegen wiederherzustellen.

    Die Berufung des Antragstellers auf Art. 13 Abs. 1 GG ändert aus den Gründen des Beschlusses vom 16. Januar 2023 - 10 L 90/23 -, S. 9, an diesem Ergebnis nichts.

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