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   VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20.F   

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https://dejure.org/2021,47920
VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20.F (https://dejure.org/2021,47920)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2021 - 5 K 1344/20.F (https://dejure.org/2021,47920)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2021 - 5 K 1344/20.F (https://dejure.org/2021,47920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 VersammlG, §15 Abs 3 VersammlG, § 14 VersammlG
    Kein Versammlungsverbot durch die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Versammlungsverbot durch die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20
    Bei der aufgelösten Versammlung handelte es sich nicht um eine Spontandemonstration, bei der die Anmeldepflicht des § 14 VersammlG nicht eingreift und ihre Verletzung nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot berechtigt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 , "Brokdorf II"), denn es handelte sich nicht um eine Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bildete.

    Ob das Vorgehen der Klägerin mit einer Anmeldung bei der Ordnungsbehörde am Freitag, dem 3. April 2020, nach 15 Uhr, darauf zielte, zwar Formalien zu erfüllen, indes der Versammlungsbehörde keine reale Möglichkeit zu eröffnen, das, was Zweck der Anmeldepflicht ist - nämlich die notwendigen Informationen zu vermitteln, damit sie sich ein Bild darüber machen könnte, was einerseits zum möglichst störungsfreien Verlauf der Veranstaltung an Verkehrsregelungen und sonstigen Maßnahmen veranlasst werden muss und was andererseits im Interesse Dritter sowie im Gemeinschaftsinteresse erforderlich ist und wie beides aufeinander abgestimmt werden kann (BVerfGE 69, 315 ) - noch zu realisieren, kann hier dahingestellt bleiben.

    Ob eine - nicht eindeutige - normative Regelung auf der Verordnungsebene der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 69, 315 = juris Rn. 61) gerecht werden konnte, erscheint fraglich.

  • VG Frankfurt/Main, 18.11.2020 - 5 K 1124/20

    Kein automatisches Versammlungsverbot wegen Corona-Verordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20
    überhaupt möglich ist (wie Gerichtsbescheid vom 18. November 2020 - 5 K 1124/20.F -).

    Zur Frage, ob aufgrund der hier maßgeblichen Fassung des Infektionsschutzgesetzes ein infektionsschutzrechtlich begründetes Vorgehen gegen eine Versammlung in Betracht kam, hat die Kammer in ihrem Gerichtsbescheid vom 18. November 2020 - 5 K 1124/20.F - (juris = BeckRS 2020, 32405 Rn. 20 ff.) erkannt:.

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20
    Dabei kann dahinstehen, ob in Fällen wie dem der Klägerin die Klage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage oder als allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO statthaft ist (hierzu: BVerwG, Urteil vom 28. März 2012 - 6 C 12.11-, BVerwGE 143, 74 = NJW 2012, 2676 Rn. 15), denn das für beide Klagearten gleichermaßen erforderliche schutzwürdige Interesse an der begehrten Feststellung besteht für die Klägerin.
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20
    Dabei folgt das Gericht dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 - (juris = BeckRS 2020, 15333) und nimmt mit Nr. 45.4 des Streitwertkatalogs 2013 einen Streitwert in Höhe von 2 500 Euro an.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 5 K 1344/20
    Dabei fungiert die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eher als Untermaßverbot (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 -, BVerfGE 88, 203 = juris Rn. 166 = NJW 1993, 1751 ).
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