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   VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23.F   

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VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23.F (https://dejure.org/2023,3727)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.02.2023 - 5 L 485/23.F (https://dejure.org/2023,3727)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 5 L 485/23.F (https://dejure.org/2023,3727)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 3 Satz 1 HSOG
    Aufenthalts- und Betretensverbot für einen auswärtigen Fußballfan

Papierfundstellen

  • SpuRt 2023, 247
 
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  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Es müssen also nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 31; NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 11 LA 188/14 -, juris Rn. 9).

    Weiter ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 33 ff.; VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).

    Es ist nicht ersichtlich, dass das genannte Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden wäre und der Antragsgegner deshalb zur Prüfung verpflichtet wäre, aus welchen Gründen er gleichwohl annimmt, dass ein Resttatverdacht besteht und weshalb dieser die Prognose einer zukünftigen Straftat erlaubt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Weiter ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 33 ff.; VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).

    Ob insoweit die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe die Annahme rechtfertigt, dass die gruppenzugehörige Person in einem bestimmten Gebiet eine Straftat begehen wird, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Gruppe, den zu dieser Gruppe vorhandenen polizeilichen Erkenntnissen, der Position des Betroffenen in dieser Gruppe sowie von seinem Verhalten in der Vergangenheit (etwa VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Es müssen also nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 31; NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 11 LA 188/14 -, juris Rn. 9).

    Es ist schon insoweit nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner davon ausgeht, der Antragsteller, der bereits in der Vergangenheit aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung derartiger Taten angetroffen wurde und sich nicht etwa bloß als (einfaches) Mitglied einer sog. Ultra-Gruppierung (hierzu NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 29), sondern als deren gewaltbereites und gewaltpraktizierendes Mitglied erwiesen hat, sein Verhalten auch im Hinblick auf das Bundesligaspiel am 18. Februar 2023 wiederholen wird.

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2015 - 11 LA 188/14

    Aufenthaltsverbot; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Es müssen also nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 31; NdsOVG, Urteil vom 26. April 2018 - 11 LC 288/16 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 11 LA 188/14 -, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98

    Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Bei der Interessenabwägung kommt es anschließend maßgeblich auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache an (vgl. HessVGH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 8 TG 4138/98 -, juris Rn. 37; Schoch, in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand: August 2022, § 80 VwGO Rn. 372 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.02.2023 - 5 L 485/23
    Weiter ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe jedenfalls in Verbindung mit weiteren Indiztatsachen eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine entsprechende Gefahrenprognose darstellen kann (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris Rn. 33 ff.; VGH B-W, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 -, juris Rn. 15).
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