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   VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17.F   

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https://dejure.org/2017,36048
VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17.F (https://dejure.org/2017,36048)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.07.2017 - 10 L 5638/17.F (https://dejure.org/2017,36048)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 10 L 5638/17.F (https://dejure.org/2017,36048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 i GewO, Hessisches Spielhallengesetz, § 40 HSOG, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 VwGO
    Mit dem Erwerb immaterieller Vermögenswerte einer GmbH durch eine Privatprson kann die der jursitischen Person erteilten Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO nicht auf die Privatperson übertragen werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragbarkeit einer Spielhallenerlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Dresden, 24.08.2015 - 2 K 3884/14
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17
    Die Klägerin hatte am 24. Oktober 2014 Klage (2 K 3884/14.F) gegen die "Verfügung des Beklagten vom 14. Oktober 2014" erhoben und weiterhin beantragt, "die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen." Mit Schriftsatz vom 5. Februar 2015 begehrte die Klägerin nunmehr die Erteilung einer Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO.
  • VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 342.12

    Erstmalige Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Übernahme einer bereits

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17
    Für den Bestand der Erlaubnis vom 23. Februar 2010 bedeutete das, dass sie nur so lange wirksam blieb, als keine dieser Bezugsgrößen geändert wurde (so Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 33i Rn. 20, Seite 20; Martinez in Pielow, GewO, § 33i Rn. 21; VG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2013 - Aktenzeichen: 4 K 342.12, zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17
    Im Übrigen dürfte auch bei juristischen Personen jedenfalls bei einem Wechsel der Vertretungsberechtigten eine neue Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Hess SpielhG erforderlich sein, da hinsichtlich der in § 33i Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 33c Abs. 2 Nr. 1 und 2 GewO erforderlichen Zuverlässigkeitsanforderungen - Vorstrafen bzw. Kenntnisse des Spieler- und Jugendschutzes - auf die Person des Vertretungsberechtigten abzustellen ist (Hess VGH, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, zitiert nach Juris; vgl. auch Hahn in Friauf, Kommentar zur GewO, Bd. I, § 33c, Stand: Oktober 2013, Rdnr. 24).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17
    Sie wurde dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 -, NVwZ 2006, 600 [601 Rn. 32]).
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