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   VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09.F   

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https://dejure.org/2010,25679
VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09.F (https://dejure.org/2010,25679)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.2010 - 1 K 3582/09.F (https://dejure.org/2010,25679)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 2010 - 1 K 3582/09.F (https://dejure.org/2010,25679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 34 AEUV, Art 28 EG, § 40 VwVfG, Art 3 GG, ITFG
    Keine Umweltprämie für Kraftfahrzeuge bei mehr als einer Vorzulassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Keine Umweltprämie für Kraftfahrzeuge bei mehr als einer Vorzulassung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3847/09

    Abwrackprämie für Fahrzeug mit mehr als einer Vorzulassung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Sie ist insbesondere mit dem EU-rechtlichen Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen (Art. 34 AEUV) vereinbar (wie Urteil v. 18.03.2010 - 1 K 3847/09.F).

    Denn wenn das Erfordernis von höchstens einer Vorzulassung in den Fällen zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung führt, in denen der Händler, wie in der heute entschiedenen Sache 1 K 3847/09.F, Bankkredite in Anspruch genommen hat, wirkt sich das auch in den Fällen auf die Ermessensentscheidung aus, in denen das nicht der Fall war.

    Zwar hat der Kfz-Händler in der zeitgleich entschiedenen Sache 1 K 3847/09.F bestätigt, dass er auf die Zwischenzulassung angewiesen war, um einen Bankkredit zu erhalten, und auch seine Bank hat bestätigt, dass sie in der Regel den Einkauf von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland nur zwischenfinanziert, wenn ihr eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wird.

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 K 218/06

    Keine Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Registrierzulassungen"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Der Zweck der Registrierzulassung ist die Beschaffung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II für aus dem Ausland importierte Gebrauchtwagen, ohne dass durch die Zulassung bereits Kraftfahrzeugsteuern anfallen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.03.2008 - 13 K 218/06 -, EFG 2008, 993).

    So wird in dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 05.03.2008 (13 K 218/06 -, EFG 2008, 993) eine Verwaltungsvorschrift des saarländischen Finanzministeriums aus dem Jahre 1999 zitiert, wonach Registrierzulassungen nicht zulässig sind, und eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg aus dem Jahre 1984, die ausdrücklich feststellt, dass im Falle von Registrierzulassungen keine Kraftfahrzeugsteuer anfällt.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Als Maßnahme gleicher Wirkung gilt "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (EuGH Rs 8/74 Dassonville, Slg. 1974, 837 Rn 5).
  • EuGH, 13.10.1993 - C-93/92

    CMC Motorradcenter / Baskiciogullari

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Als mittelbare Behinderung des Handels gelten allerdings solche Mechanismen nicht, die, wie es der EuGH ausdrückt, "zu mittelbar und zu ungewiss" eintreten, um geeignet zu sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten effektiv zu behindern (EuGH, Urt. v. 07.03.1990 - C 69/88 -, Slg 1990, I-00583; Urt. v. 13.10.1993 - C 93/92 -, Slg. 1993, I-5009; weitere Nachweise bei Thoma NVwZ 2009, 1202).
  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 1 K 3876/08

    Zuwendungsgewährung; Merkblatt; Fehlinformation; Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Die vorstehenden Überlegungen stehen auch nicht im Widerspruch zu einem Urteil des Einzelrichters der 1. Kammer vom 04.03.2009 (1 K 3876/08.F - nicht rechtskräftig -).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Nach dem Wortlaut der Regelungen der FZV, die sich in diesem Punkt nicht wesentlich von der früheren StVZO unterscheiden, ist jedoch davon auszugehen, dass das abgestempelte Kennzeichen die Erklärung der Zulassungsstelle verkörpert, dass das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten Halter zugelassen worden ist (so BGH, B. v. 21.09.1999 - 4 StR 71/99 -. BGHSt 45, 197 = NJW 2000, 229; juris TZ 14).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Das Gericht ist deshalb darauf beschränkt, die angefochtenen Bescheide unter zwei Aspekten einer Rechtskontrolle zu unterziehen: Zunächst ist zu prüfen, ob die Behörde bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen das Gleichbehandlungsgebot beachtet hat, also in allen Fällen die gleichen Kriterien zugrundelegt und auch im Einzelfall davon nicht abweicht (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1992 - 5 Ss 179/92

    Kennzeichenmissbrauch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Das FG Baden-Württemberg geht im Anschluss an eine Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (B. v. 17.08.1992 - 5 Ss 179/92-55/92 I -, NZV 1993, 79; juris TZ 10) zwar davon aus, dass die Zuteilung des Kennzeichens im Sinne des § 18 der früheren Straßenverkehrszulassungsordnung die Abstemplung des Kennzeichens mitumfasst.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen des Kaufrechts noch hinzugefügt, dass zwischen Herstellung und Erstzulassung nicht mehr als zwölf Monate liegen dürfen (BGH, Urt. v. 07.06.2006 - VIII ZR 180/05 -, juris TZ 8ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 1 K 3582/09
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nur dann vor, wenn die maßgeblichen Kriterien unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfG Urt. v. 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 198 TZ 49).
  • VG Mainz, 12.08.2009 - 3 K 27/09

    Ausfüllbeschränkungen bei Zulassungsbescheinigung verletzen keine Rechte der

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