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   VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17.F   

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VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17.F (https://dejure.org/2018,33018)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.09.2018 - 3 K 9847/17.F (https://dejure.org/2018,33018)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. September 2018 - 3 K 9847/17.F (https://dejure.org/2018,33018)
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  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1996 - 7 S 2005/94

    Ausbildungsförderung: Einkommensanrechnung - Auszahlung kapitalisierter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat deshalb beispielsweise Nachzahlungen (BVerwG a. a. O.) als auch einen kapitalisierten ausgezahlten Rentenbetrag (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.1996 - 7 S 205/94 - FamRZ 1996, 1508) für den Zeitraum, in dem sie zugeflossen sind, in vollem Umfang als Einkommen angesehen.
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17
    Die insoweit bestehende Gesetzeslücke ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 08.06.1989 - 5 C 38.86 - FamRZ 1989, 1363 (1364) m. w. N.) durch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 50 Abs. 4 SGB X als "sachnächster" Verjährungsregelung auszufüllen.
  • BVerwG, 06.08.1991 - 5 B 18.90

    Ausbildungsförderung - Rückforderung - Bewilligungszeitraum - Aktualisiertes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17
    Denn das dort enthaltene Erfordernis der "wesentlichen" Verringerung des Einkommens im Bewilligungszeitraum ist nur dann erfüllt, wenn sich bei Berücksichtigung der Einkommensminderung der Förderungsbetrag um mindestens den in § 51 Abs. 4 BAföG genannten Betrag - 10, 00 EUR - monatlich erhöht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1991 - 5 B 18.90 - FamRZ 1992, 733 (734)).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81

    Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 3 K 9847/17
    Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 24.81 - FamRZ 1985, 215 (216)) anerkannt, dass nach dem maßgeblichen Einkommensbegriff alle Zahlungen als Einkommen anzusehen sind, die im Bewilligungszeitraum zufließen.
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