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VG Frankfurt/Main, 18.11.2011 - 9 K 1195/11.F |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. November 2011 - 9 K 1195/11.F (https://dejure.org/2011,28169)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 44 Abs. 6 BBG ist im Bereich der Bundespolizei zu beachten, soweit dort eine amtsärztliche Beurteilung vorgeschrieben ist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 44 Abs. 6 BBG ist im Bereich der Bundespolizei zu beachten, soweit dort eine amtsärztliche Beurteilung vorgeschrieben ist.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.11.2011 - 9 K 1195/11.F
- VGH Hessen, 12.02.2013 - 1 A 2440/11
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 12.02.2013 - 1 A 2440/11
Verpflichtung eines Beamten der Bundespolizei, sich bei Zweifeln über die …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2011 - 9 K 1195/11.F - wird zurückgewiesen.6 Die Beklagte war befugt, aus der Weigerung des Klägers, sich der von ihm verlangten stationären Beobachtung zu unterziehen, zu folgern, dass der Kläger dienstunfähig im Sinne von § 44 Abs. 1 BBG ist, wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil (vom 18. November 2011 - 9 K 1195/11.F - Rn. 43 - 46, zit. nach Juris) zutreffend dargelegt hat.