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   VG Frankfurt/Main, 19.03.2004 - 9 G 6703/03   

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https://dejure.org/2004,24165
VG Frankfurt/Main, 19.03.2004 - 9 G 6703/03 (https://dejure.org/2004,24165)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.03.2004 - 9 G 6703/03 (https://dejure.org/2004,24165)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. März 2004 - 9 G 6703/03 (https://dejure.org/2004,24165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 1 BBG, § 44 Abs 1 BBG, § 128 Abs 2 SGB IX
    Vorherige Anhörung des Integrationsamtes vor Zurruhesetzung erforderlich

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anhörung des Integrationsamtes bei vorzeitiger Versetzung einer schwerbehinderten Beamtin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorherige Anhörung des Integrationsamtes vor Zurruhesetzung erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.03.2004 - 9 G 6703/03
    Hat der Dienstherr die Zurruhesetzungsverfügung bereits erlassen, kommt mithin auch eine Nachholung der Anhörung nicht mehr in Betracht (BVerwG, Urteil vom 25.10.1989, ZBR 1990, 180).
  • VGH Hessen, 17.08.1999 - 1 UE 4164/98

    Anhörung von Hauptfürsorgestelle und Schwerbehindertenvertretung vor

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.03.2004 - 9 G 6703/03
    Dies ist nur dann gewährleistet, wenn der Dienstherr das Vorbringen des Integrationsamts bei seiner Willensbildung berücksichtigen kann, bevor er seine abschließende Entscheidung trifft (HessVGH, a. a. O.; Beschluss vom 17.08.1999, PersR 2000, 34 f.).
  • VG Minden, 13.04.2010 - 10 K 3213/08

    Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung eines verbeamteten

    Daraufhin stellte das angerufene Verwaltungsgericht G. am Main mit Beschluss vom 19. März 2004 - 9 G 6703/03(2) - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 26. November 2003 wieder her.

    Er berufe sich auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts G. am Main vom 19. März 2004 - 9 G 6703/03(2) -, der nach Einschaltung des Petitionsausschusses des E. Bundestages ergangen sei.

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