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   VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1)   

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https://dejure.org/2008,21074
VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1) (https://dejure.org/2008,21074)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1) (https://dejure.org/2008,21074)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 E 4067/06 (1) (https://dejure.org/2008,21074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Informationsfreiheitsanspruch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsichtnahme eines Inhabers von Genussscheinen einer international tätigen, gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilienprojekte finanzierenden Immobilienbriefbank und Pfandbriefbank in die Bücher; Informationsweitergabe i.S.d. Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als ...

  • Wolters Kluwer

    (Informationsfreiheitsanspruch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand)

  • bund.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden - so das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf einschlägige Literatur (Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u.a., BVerfGE 115, 205 Rdnr. 87 = NVwZ 2006, 1041) - alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.

    Der so verstandene und vom Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG gebotene Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u.a., BVerfGE 115, 205 Rdnr. 81 ff. = NVwZ 2006, 1041) liegt auch dem Informationsfreiheitsgesetz zu Grunde und hat Eingang in § 6 IFG gefunden (vgl. auch BT-Drucksache 15/4493, S. 14).

  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 9 O 143/04

    Keine Haftung des Vorstandes einer Bank für Verluste aus Zinsderivatgeschäften

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06
    Das Landgericht Frankfurt am Main habe eine Pflichtwidrigkeit in erster Instanz ausdrücklich verneint - Aktenzeichen: 3 - 09 0 143/04 - .

    Das Landgericht hat eine Pflichtwidrigkeit in erster Instanz ausdrücklich verneint - 3-09 O 143/04 -.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06
    Vielmehr hat in jedem Einzelfall eine qualitative Betrachtung zu erfolgen, die es nicht von vornherein ausschließt, dass sogar in der Mehrzahl der Fälle eine Ausnahme von der Regel in Betracht kommen kann (vgl. zur vergleichbaren Problematik im Ausländerrecht BVerwG, Urt. v. 23.102007 - 1 C 10/07, NVwZ 2008, 326 Rdnr. 26).
  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    46 Bei der Prüfung des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands lässt sich keine generelle Aussage darüber treffen, ab welcher Größenordnung der Informationszugang mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Behörde verbunden ist (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 7 E 1780/07- juris, Rn. 71, 72: Vorbereitung von 62 Bänden mit insgesamt ca. 9.520 Seiten für Einsicht sei unzumutbar; VG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 4067/06 - juris, Rn. 53: Durchsicht von ca. 7.500 Seiten sei für Behörde unzumutbar; VG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09. F - juris, Rn. 18: unzumutbarer Aufwand, wenn Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasst und nicht nur in unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält).
  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu

    Hinsichtlich der Bedeutung des § 9 Abs. 1 KWG für § 3 Nr. 4 IFG, seine Reichweite und seinen Umfang hat die Kammer bereits in dem Urteil vom 19.03.2008 (Az.: 7 E 4067/06(1)) folgendes ausgeführt und hält daran fest:.
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