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   VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19.F, 8 B 2150/19   

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https://dejure.org/2019,35457
VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19.F, 8 B 2150/19 (https://dejure.org/2019,35457)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.08.2019 - 5 L 1833/19.F, 8 B 2150/19 (https://dejure.org/2019,35457)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. August 2019 - 5 L 1833/19.F, 8 B 2150/19 (https://dejure.org/2019,35457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 4 HundeVO, § 2 Abs 2 Nr 2 HundeVO, § 14 Abs 1 HundeVO, § 40 Abs 1 Nr 1 HSOG
    Haltungsverbot und Sicherstellung von Hunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1802/19

    Dauerhafte Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19
    Durch ordnungsbehördliche Verfügung vom 17. Mai 2019 (Bl. 223 bis 226 BA), deren Anordnung der sofortigen Vollziehung Gegenstand des parallelen Verfahrens 5 L 1802/19.F ist, bestimmte die Antragsgegnerin u.a., dass die Rumänischen Hirtenhunde "J", "H", "K", "N", "I" und "G" außerhalb des eingefriedeten Gartengrundstücks an der Leine zur führen seien, die nicht länger als zwei Meter seien dürfte, eine Vorrichtung (Maulkorb) zu tragen hätten, die das Beißen zuverlässig verhindere, außerhalb dieses eingefriedeten Grundstücks nur von Personen geführt werden dürften, die das 18. Lebensjahr vollendet hätten und körperlich und geistig in der Lage seien, die Hunde - die nur einzeln geführt werden dürften - zu führen, sowie das zur Hundehaltung genutzte Gartengrundstück dauerhaft so einzuzäunen und zu sichern, dass ein Entweichen der dort gehaltenen Hunde ausgeschlossen sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, den der beigezogenen Gerichtsakten 5 L 1802/19.F sowie den vorgelegten Behördenakten (Bl. 1 bis 332) Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.

  • VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04

    Einstufung als gefährlicher Hund; Schädigung eines "anderen Tieres"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19
    Von der Regelung in Nr. 2 werden Schadensfälle bei anderen Tieren, die auch andere Hunde sein können (vergleiche Urteil des Hess. VGH vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 ) erfasst.
  • VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19
    Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1802/19

    Maulkorbpflicht für Hunde

    Durch weitere ordnungsbehördliche Verfügung vom 23. Mai 2019, deren sofortig Vollziehung Gegenstand des parallelen Verfahrens 5 L 1833/19.F ist, stellte die Antragsgegnerin fest, dass es sich bei den Hunden "I" und "G" um gefährliche Hunde handele, wurde dem Antragsteller das Halten und Führen der Rumänischen Hirtenhunde "J", "H", "K", "I" und "G" dauerhaft untersagt sowie deren Sicherstellung angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, den der beigezogenen Gerichtsakten 5 L 1833/19.F sowie den vorgelegten Behördenakten (Bl. 1 bis 332) Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.

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