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   VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13.F   

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https://dejure.org/2014,39385
VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13.F (https://dejure.org/2014,39385)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.11.2014 - 2 K 2570/13.F (https://dejure.org/2014,39385)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. November 2014 - 2 K 2570/13.F (https://dejure.org/2014,39385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BörsG, § 77 Börsenordnung Frankfurter Wertpapierbörse, § 117 Börsenordnung Frankfurter Wertpapierbörse, § 20a WpHG
    Plichten des Designated Sponsors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Plichten des Designated Sponsors

  • Betriebs-Berater

    Plichten des Designated Sponsors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 142/07

    Ordnungsgeld gegen ein bei der Frankfurter Wertpapierbörse als Skontroführerin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Grundsatzurteil vom 16. April 2000 in dem Verfahren 6 UE 142/07 festgestellt, dass unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten durchgreifende Bedenken dagegen bestünden, gegen einige gleich gelagerte Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften die Verhängung des nach dem Katalog der Sanktionsmittel bereits erheblichen Sanktionsmittels des Ordnungsgeld als erforderlich und angemessen zu betrachten.

    Börsenrechtliche Vorschriften in diesem Sinne sind neben den Regelungen im BörsG und den Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Börsengesetzes erlassen wurden, auch das Satzungsrecht der Beklagten (Hess VGH, Urteil vom 16.4.2008 -6 UE 142/07; Urteil vom 20.6.2012 - 6 A2 1132/10, Urteil vom 6.2.2014 - 6 A876/10).

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13
    " Diese Ansicht hat der BGH in seinem, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 -, BGHSt 59, 105-119 bestätigt.
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13
    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftige Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 A. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Nr. 3 AWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13
    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftige Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 A. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
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