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   VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 5 L 3106/20.F   

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https://dejure.org/2020,36427
VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 5 L 3106/20.F (https://dejure.org/2020,36427)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.11.2020 - 5 L 3106/20.F (https://dejure.org/2020,36427)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. November 2020 - 5 L 3106/20.F (https://dejure.org/2020,36427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Kundgebung zum Thema "Aufklärung zum Thema Corona Fakten" ist rechtswidrig ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 5 L 3106/20
    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf Leben und körperliche Unversehrtheit betrifft - auch in seiner primären Funktion als Untermaßverbot (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 -, BVerfGE 88, 203 = juris Rn. 166 = NJW 1993, 1751 ) - ein solch gleichwertiges Rechtsgut und ist daher prinzipiell berücksichtigungsfähig, vermochte indes nicht, den Ermessensausfall hinsichtlich geeigneter, erforderlicher und angemessener Auflagen zu rechtfertigen.
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 5 L 3106/20
    Dabei folgt das Gericht dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 - (juris = BeckRS 2020, 15333) und nimmt mit Nr. 45.4 des Streitwertkatalogs 2013 einen Streitwert in Höhe von 2500 Euro an, der wegen einer Vorwegnahme der Hauptsache nach Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs 2013 nicht zu ermäßigen ist.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 5 L 3106/20
    Die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechts ergibt, dass dies zum Schutz anderer gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223/81 - "Brokdorf II", BVerfGE 69, 315 = juris Rn. 79).
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