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   VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02   

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VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02 (https://dejure.org/2005,28050)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.04.2005 - 10 E 4884/02 (https://dejure.org/2005,28050)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. April 2005 - 10 E 4884/02 (https://dejure.org/2005,28050)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hierzu mit Urteil vom 27.09.1989 - 8 C 88.88 - (BVerwGE 82, 336; Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 30; DÖV 1990, 207; NVwZ 1990, 651) entschieden, dass die Regelung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG- (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG), die denen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 HVwVfG) auch die Anwendung der in Art. 80 BayVwVfG (= § 80 HVwVfG) geregelten Kostenerstattung auf das kommunalabgabenrechtliche Widerspruchsverfahren ausschließt.

    Diese Gründe schlössen die Annahme aus, der Verzicht auf die Begründung eines Kostenerstattungsanspruchs im Vorverfahren abgabenrechtlicher Art entziehe sich einer Rechtfertigung und sei deshalb willkürlich (BVerwGE 82, 336, 342).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    In Anbetracht dieser Rechtslage hätten die Kläger in ihrer Klageschrift aber drei relevante prozessuale Ansprüche erheben müssen, den (logisch vorrangigen) ersten Antrag gerichtet auf eine Kostengrundentscheidung zu ihren Gunsten nach § 72 VwGO haben sie aber nicht erhoben (vgl. zu den Erfordernissen im Einzelnen BVerwG 16.12.1988 - 7 C 93/86 -, Buchholz 312 EntlG Nr. 53; JurBüro 1989, 1009; NVwZ-RR 1989, 58).
  • FG Saarland, 27.01.1988 - 1 K 221/87
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    In Anbetracht dieser Rechtslage hätten die Kläger in ihrer Klageschrift aber drei relevante prozessuale Ansprüche erheben müssen, den (logisch vorrangigen) ersten Antrag gerichtet auf eine Kostengrundentscheidung zu ihren Gunsten nach § 72 VwGO haben sie aber nicht erhoben (vgl. zu den Erfordernissen im Einzelnen BVerwG 16.12.1988 - 7 C 93/86 -, Buchholz 312 EntlG Nr. 53; JurBüro 1989, 1009; NVwZ-RR 1989, 58).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    Die Besonderheit des Erstattungsrechts nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG und damit auch der vorliegenden Klage liegt darin, dass die Entstehung dieses Rechts nicht nur eine, sondern mehrere in Form eines Verwaltungsakts ergehende Entscheidungen voraussetzt, nämlich neben dem Kostenfestsetzungsbescheid nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG auch eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten der Widerspruchsführer nach §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO und für den Fall, dass die Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts im Vorverfahren erstattet werden sollen, außerdem noch gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 VwVfG eine Entscheidung darüber, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war (BVerwG 20.05.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268, 270).
  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    Auch der Bundesfinanzhof hat sich in der Entscheidung (Beschluss v. 23.07.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529; BStBl. II 1996, 501; BB 1996, 2029; KKZ 1998, 130; NJW 1997, 1256 nur Leitsatz) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    Sie entspricht auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) v. 20.06.1973 - 1 BvL 9/71 und 1 BvL 10/71 - (BVerfGE 35, 283; BStBl. II 1973, 720; BB 1973, 1056; WM 1973, 971), nach dem die Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren nach der Reichsabgabenordnung (Kostenpflicht bei erfolglosem Einspruch, aber keine Kostenerstattung bei Erfolg des Rechtsbehelfs) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, auch wenn andere bundesrechtlich geregelte, nichtabgabenrechtliche Verwaltungsvorschriften einem betroffenen Bürger anders als im abgabenrechtlichen Vorverfahren in verschiedenem Umfang einen Kostenerstattungsanspruch einräumen.
  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 3172/00

    Keine Kostentragungspflicht der Behörde im außergerichtlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
    Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat in seinem Urteil vom 25.06.2001 - 4 K 3172/00 - (AGS - Anwaltsgebühren Spezial, Deutscher Anwaltsverlag 2002, 206-208; juris) hinsichtlich der Frage des Anspruchs auf Kostenerstattung bei "isolierten Vorverfahren" zutreffend folgendes ausgeführt:.
  • VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3037/17

    Zeitpunkt der Beurteilung des Bescheids über Schmutzwasseranschlussbeitrag â€"

    Auch für die vorliegenden Widerspruchsverfahren gelte daher, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens nicht zu tragen habe (vgl. hierzu z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 27. Sept. 1989 - 8 C 88.88 -, VG Frankfurt am Main, Urt. v. 20. April 2005 - 10 E 4884/02 -).
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