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   VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17.F   

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https://dejure.org/2019,41789
VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17.F (https://dejure.org/2019,41789)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.11.2019 - 11 K 5067/17.F (https://dejure.org/2019,41789)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2019 - 11 K 5067/17.F (https://dejure.org/2019,41789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht der KfW: Kein Geheimhaltungsinteresse bei mehr als fünf Jahre alten Informationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Dies kann nicht in Anknüpfung an die von der Beklagten genannten Kriterien (erwerbswirtschaftliche Betätigung; privatrechtliche Gleichordnung) pauschal unterstellt werden, sondern bedarf der näheren Prüfung im jeweiligen Einzelfall (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, juris).

    § 6 Satz 2 IFG ist auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse öffentlicher Stellen einschließlich der informationspflichtigen Stelle neben § 3 Nr. 6 Alt. 1 IFG anzuwenden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2013, - 8 A 1172/11 -, juris).

    Das Gericht der Hauptsache kann auch keine eigene Prüfung der Ausschlussgründe nach §§ 5 und 6 IFG vornehmen, da die hierfür vorzulegenden Unterlagen dann von der Klägerseite eingesehen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12/13 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, Rn. 135, juris).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 6 IFG setzt voraus, dass die mögliche Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes von gewissem Gewicht ist; es gilt der allgemeine ordnungsrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12/13 -, juris).

    Zwar kommt der Beklagten bei der Entscheidung über ein Informationszugangsbegehren auch im Rahmen der Entscheidung, ob der Schutz persönlicher Daten oder der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter dem Informationszugang entgegenstehen kein Ermessen zu, allerdings ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 27.11.2014 - Az. 7 C 12/13 -, juris), ein Bescheidungsausspruch, gerichtet auf Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zulässig, wenn - wie hier - zunächst die nach § 8 IFG erforderliche Anhörung Dritter durchzuführen ist, da diese Anhörung nicht durch das Gericht erfolgen kann, ohne dass die Daten der Dritten und Betriebs.- und Geschäftsgeheimnisse offengelegt würden.

    Das Gericht der Hauptsache kann auch keine eigene Prüfung der Ausschlussgründe nach §§ 5 und 6 IFG vornehmen, da die hierfür vorzulegenden Unterlagen dann von der Klägerseite eingesehen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12/13 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, Rn. 135, juris).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Nach der Entscheidung des EUGH vom 19.06.2018 (- C-15/16 - juris) und den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. April 2019 (- 7 C 22.18 - juris) ist zu berücksichtigen, dass Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, aber zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mindestens 5 Jahre alt sind, aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr als vertraulich anzusehen sind, es sei denn eine Partei weist ausnahmsweise nach, dass die Informationen trotz des Alters immer noch wesentliche Bestandteile ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung oder der davon betroffenen Dritten sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 12 B 50.07

    Informationsfreiheit; Verwaltungstätigkeit des Bundesrates; Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Der Behördenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes entspricht nach dem Willen des Gesetzgebers demjenigen des § 1 Abs. 4 VwVfG (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 7; VG Berlin, Urteil vom 7. Juni 2007 - VG 2 A 130.06 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2008 - OVG 12 B 50.07 -, juris).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Verwaltung grundsätzlich negativ im Wege der Abgrenzung zu anderen Staatsfunktionen zu bestimmen, d. h. als Behörde ist jede Stelle anzusehen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, Verwaltung in diesem Sinne ist die Tätigkeit außerhalb von Rechtsetzung und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. November 2011 - 7 C 3/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1/12 -, Rn. 20, juris; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 K 89.09 -, Rn. 20, juris m. w. N.).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Verwaltung grundsätzlich negativ im Wege der Abgrenzung zu anderen Staatsfunktionen zu bestimmen, d. h. als Behörde ist jede Stelle anzusehen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, Verwaltung in diesem Sinne ist die Tätigkeit außerhalb von Rechtsetzung und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. November 2011 - 7 C 3/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1/12 -, Rn. 20, juris; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 K 89.09 -, Rn. 20, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Bei gebundenen Entscheidungen ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen (Urteile vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 29 S. 32 und vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 16 Rn. 15; Beschluss vom 10. März 2011 - BVerwG 2 B 37.10 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Bei gebundenen Entscheidungen ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen (Urteile vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 29 S. 32 und vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 16 Rn. 15; Beschluss vom 10. März 2011 - BVerwG 2 B 37.10 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    Nach der Entscheidung des EUGH vom 19.06.2018 (- C-15/16 - juris) und den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. April 2019 (- 7 C 22.18 - juris) ist zu berücksichtigen, dass Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, aber zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mindestens 5 Jahre alt sind, aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr als vertraulich anzusehen sind, es sei denn eine Partei weist ausnahmsweise nach, dass die Informationen trotz des Alters immer noch wesentliche Bestandteile ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung oder der davon betroffenen Dritten sind.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
    In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Verwaltung grundsätzlich negativ im Wege der Abgrenzung zu anderen Staatsfunktionen zu bestimmen, d. h. als Behörde ist jede Stelle anzusehen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, Verwaltung in diesem Sinne ist die Tätigkeit außerhalb von Rechtsetzung und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. November 2011 - 7 C 3/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1/12 -, Rn. 20, juris; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 K 89.09 -, Rn. 20, juris m. w. N.).
  • VG Berlin, 07.06.2007 - 2 A 130.06

    Informationsfreiheitsgesetz: Anspruch auf Herausgabe von Informationen aus

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

  • VG Frankfurt/Main, 23.11.2022 - 11 K 1749/21

    Voraussetzungen eines Informationsbeschaffungsanspruchs nach § 1 Abs.1 S.3 IFG

    Hierzu verweist er auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 20.11.2019 -11 K 5067/17.F- juris.
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