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VG Frankfurt/Main, 20.11.2020 - 6 K 3862/18.F, 6 A 3192/20.Z |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.11.2020 - 6 K 3862/18.F, 6 A 3192/20.Z (https://dejure.org/2020,43331)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2020 - 6 K 3862/18.F, 6 A 3192/20.Z (https://dejure.org/2020,43331)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 75 VwGO, § 3 Abs 3 AtG, § 6 AtG
Genehmigung zur Ausfuhr unbestrahlter Brennelemente in die USA - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen
Von den restriktiven Export-Regelungen in § 1 Abs. 2 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und § 3 Abs. 6 AtG (indirekt) betroffen können dabei nicht nur abgebrannte Brennelemente, sondern auch unbestrahlte Kernbrennstoffe wie im vorliegenden Fall sein (beides von Anhang I Kategorie 0C002 Dual-Use-VO als "besonderes spaltbares Material" erfasst, vgl. die Begriffsbestimmung im Anhang: "Plutonium-239, Uran-233, mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält" - unbestrahlte Brennelemente enthalten angereichertes Uran, bestrahlte, je nach dem Grad des Abbrands, ebenfalls, dazu Plutonium, siehe https://www.grs.de/sites/default/files/pdf/GRS_067.pdf und https://www.spektrum.de/ lexikon/physik/abgebrannte-brennelemente/44; vgl. auch die Allgemeinen Anmerkungen, wonach Anhang I sowohl neue als auch gebrauchte Güter umfasst), sodass sich eine Differenzierung zwischen ihnen hinsichtlich der Genehmigungsnotwendigkeit verbietet (vgl. die Fallkonstellation im Verfahren 6 K 3862/18.F vor dem VG Frankfurt, juris).