Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5580/06 (3) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2c KredWG, § 2b KredWG, § 1 Abs 9 KredWG, § 2 Abs 1 FinDAGKostV
Zuverlässigkeit beim Erwerb von wirtschaftlichen Beteiligungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuverlässigkeit beim Erwerb von wirtschaftlichen Beteiligungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist die Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen Untersagung des Erwerbs von Kapitalanteilen an der Nordfinanzbank ab.
- zbb-online.com (Leitsatz)
KWG §§ 2b a. F., § 2c
Zur Untersagung des Erwerbs einer Beteiligung an einem Kreditinstitut durch die BaFin wegen Unzuverlässigkeit des Erwerbers - ebnerstolz.de (Kurzinformation)
BaFin darf Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einer Bank bei unklarer Herkunft der Investitionsmittel untersagen ("Nordfinanzbank AG")
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Kurzinformation)
Zur Frage, wann wegen Unzuverlässigkeit der Erwerb einer Beteiligung an einem Kreditinstitut untersagt werden kann
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist die Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen Untersagung des Erwerbs von Kapitalanteilen an der Nordfinanzbank ab.
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Untersagung des Erwerbs einer Beteiligung an einem Kreditinstitut durch die BaFin wegen Unzuverlässigkeit des Erwerbers
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5580/06 (3)
- VGH Hessen, 06.10.2010 - 6 A 2227/08
- BVerwG, 06.10.2011 - 8 B 3.11
Papierfundstellen
- WM 2008, 782
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 06.10.2010 - 6 A 2227/08
Untersagung einer bedeutenden Beteiligung an einer deutschen Bank
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2008 - Az. 1 E 5580/06 - den Bescheid der Beklagten vom 21. Februar 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 2. November 2006 aufzuheben,.