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   VG Frankfurt/Main, 22.08.2022 - 8 L 1907/22.F, 4 B 1552/22   

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VG Frankfurt/Main, 22.08.2022 - 8 L 1907/22.F, 4 B 1552/22 (https://dejure.org/2022,22002)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.08.2022 - 8 L 1907/22.F, 4 B 1552/22 (https://dejure.org/2022,22002)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. August 2022 - 8 L 1907/22.F, 4 B 1552/22 (https://dejure.org/2022,22002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen
  • IWW

    Versorgungssperre

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfügung der Wohnungsaufsicht zur Wiederherstellung der Warmwasserver-sorgung

  • mietrechtsiegen.de

    Gaspreisanstieg: Vermieter darf Warmwasserversorgung nicht einstellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter darf auch in der Krise auf Gas basierende Warmwasserversorgung nicht einstellen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten wegen Gaszufuhrunterbrechung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vermieter stellt Gas ab, Amt schreitet ein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf nicht einfach das Gas abdrehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieter ohne Warmwasser: Wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten wegen Gaszufuhrunterbrechung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kappt Warmwasserversorgung - Wegen hoher Gaspreise dürfen Vermieter nicht die Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen abschaffen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten wegen Gaszufuhrunterbrechung - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag ab

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Warmwasserversorgung in Mietwohnung ist auch in der Krise Standard! (IMR 2022, 441)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Frankfurt/Main, 26.07.2022 - 33 C 2065/22

    Warmwasser gibt´s auch in der Kriese

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.08.2022 - 8 L 1907/22
    Mit Schreiben vom 21.07.2022 an die Antragsgegnerin, eingegangen am 25.07.2022, das als Widerspruch zu werten ist, wendete sich der Antragsteller gegen die streitgegenständliche Verfügung und machte - ebenso wie in einem Schreiben vom 14.07.2022 an das AG Frankfurt in dem parallel geführten Zivilrechtsstreit - 33 C 2065/22 (76) - , das der Antragsteller seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim hiesigen Gericht beifügte, geltend, dass der Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu einer massiven Erhöhung der Gaspreise geführt habe.

    Dementsprechend hat das Amtsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 05.07.2022 - 33 C 2065/22 (76) - gegenüber dem Antragsteller eine einstweilige Anordnung erlassen, mit welcher dem Antragsteller aufgegeben wird, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen.

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