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   VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19.F   

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https://dejure.org/2020,30508
VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19.F (https://dejure.org/2020,30508)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.09.2020 - 5 K 641/19.F (https://dejure.org/2020,30508)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. September 2020 - 5 K 641/19.F (https://dejure.org/2020,30508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 Nr 4 HSOG, § 33 KunstUrhG, § 184c StGB, § 201a StGB, § 7 Abs 1 Nr 2 SGB VIII, § 7 Abs 1 Nr 3 SGB VIII
    Präventive Anschlusssicherstellung von Datenträgern fraglichen Inhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Präventive Anschlusssicherstellung von Datenträgern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19
    Nimmt man mit dem Bundesgerichtshof an, dass weder ein allgemeiner Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt ein solcher des Gefahrenabwehrrechts gegenüber der Strafprozessordung bestehe (BGHSt 62, 123 = NJW 2017, 3173 Rn. 25), können Beweismittel nicht von vornherein nicht in die Ermittlungen einbezogen und ihre rechtliche Würdigung einer präventiven Anschlusssicherstellung überlassen bleiben.

    Nimmt man mit dem Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, ECLI:DE:BGH:2017:260417U2STR247.16.0 - an, dass weder ein allgemeiner Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt ein solcher des Gefahrenabwehrrechts gegenüber der Strafprozessordnung bestehe (BGHSt 62, 123 = NJW 2017, 3173 Rn. 25), können Beweismittel nicht von vornherein nicht in die Ermittlungen einbezogen und ihre rechtliche Würdigung einer präventiven Anschlusssicherstellung überlassen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2014 - 1 S 2422/13

    Höchstdauer der polizeilichen Beschlagnahme eines Hundes; Fristbeginn; Einziehung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19
    Es handelt sich also um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 S 2422/13 - ECLI:DE:VGHBW:2014:0311.1S2422.13.0A, juris Rn. 6 zu einer Beschlagnahme nach § 33 PolG B-W), denn eine Retrospektive allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Anschlusssicherstellung an den Kläger sagt nichts zum Rechtsgrund der Verwahrung.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 641/19
    Sie sind hier aber einengend zu verstehen ( Meixner/Fredrich , HSOG, 12. Aufl. - 2016, § 40 Rn. 11), denn nur im Zusammenwirken der subjektiven Komponente polizeilicher Erfahrung mit der objektiven bestimmter Indizien ist in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zu gewährleisten, dass nicht im Wesentlichen Vermutungen, sondern konkrete und im gewissen Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorliegen (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, 2420, 2437/95 -, BVerfGE 100, 313 ; zu Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsbefugnis siehe Hornmann , HSOG, § 40 Rn. 23 ff.).
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