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   VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11.F   

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VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11.F (https://dejure.org/2011,32021)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 L 2891/11.F (https://dejure.org/2011,32021)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F (https://dejure.org/2011,32021)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 08.12.2009 - 3 B 2830/09

    Beachtung der abstrakt generalisierenden Regelungen der Beschäftigungsverordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11
    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH und der erkennenden Kammer (zuletzt Beschluss vom 10.05.2011, Az 2 L 82/11.F (V)kommen durch die in § 18 Abs. 3 AufenthG in Bezug genommenen Normen die arbeitsmarktpolitischen Restriktionen, die sich aus § 18 Abs. 2 AufenthG i. V. m. den Regelungen der Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung - BeschV) vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2937) ergeben, zur Anwendung (Hess.VGH, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: 3 B 2830/09 - NVwZ-RR 2010, 288 = InfAuslR 2010, 151 = Auas 2010, 50).
  • VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11

    Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 2175/11.F(V) - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 7. Juli 2011 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Verweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

    unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - die aufschiebende Wirkung der Klage vom 10. August 2011 (2 K 2175/11.F) herzustellen und der Beklagten und Antrags- und Beschwerdegegnerin aufzugeben, bis zu einer Entscheidung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber dem Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer abzusehen.

    Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - hat mit den dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), die von dem Beschwerdegericht ausschließlich zu prüfen sind, Erfolg.

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