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   VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10.F   

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VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10.F (https://dejure.org/2013,17110)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.04.2013 - 7 K 129/10.F (https://dejure.org/2013,17110)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. April 2013 - 7 K 129/10.F (https://dejure.org/2013,17110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 IFG, § 3 IFG, § 5 IFG, § 6 IFG, § 7 IFG
    Verfahren nach dem InformationsfreiheitsgesetzZugang zu Informationen der BaFin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren nach dem InformationsfreiheitsgesetzZugang zu Informationen der BaFin

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Informationszugang bei unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für Prüfung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verneint Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einsichtnahme in BaFin-Akten: Kein Informationsanspruch für Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. in Sachen BayernLB

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verneint Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Der Kläger verweist auf entsprechende Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beweisbeschluss vom 02.03.2010 in dem Verfahren 6 A 1684/08.

    Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 02.03.2010 (6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) ausgeführt:.

    44 Ein solches zu bewältigendes Arbeitsvolumen stellt auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 1 IFG dar, der dem klägerischen Begehren entgegensteht.

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).

    Sie stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu dem Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG (vgl. die Leitentscheidung der Kammer vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06, NVwZ 2008, 1384).

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    44 Ein solches zu bewältigendes Arbeitsvolumen stellt auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 1 IFG dar, der dem klägerischen Begehren entgegensteht.
  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    So gehe auch die EU-Kommission davon aus, dass Informationen über Umsatz, Absatz oder Marktanteile der Betroffenen oder ähnliche Angaben, die älter als fünf Jahre sind, nicht mehr länger vertraulich behandelt werden müssten (ebda. unter Verweis unter anderem auf die Mitteilung der Kommission der EU über die Regeln für die Einsicht in Kommissionsakten in Fällen einer Anwendung der Art. 81 und 82 EGV sowie der Art. 54 und 57 des EWR-Abkommens und der Verordnung [EG] Nr. 139/2004 des Rates [ABlEU Nr. C 325 v. 22.12.2005], Rdnrn. 23, 35-38; EuG , Slg. 2006, II-1601 Rdnr. 199).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Zur Begründung des Informationsbegehrens bezog sich der Kläger auf das Urteil der Kammer vom 12.03.2008 in dem Verfahren 7 E 5426/06.
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Ihre Richtigkeit wird bestätigt durch die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2012 (7 C 1.12, NVwZ 2013, 431 Rdnr. 7 ff.) zur vergleichbaren Problematik bei einem beantragten Zugang zu Informationen des Bundesrechnungshofes.
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Ob Zugang zu den aus einem Mitgliedstaat stammenden Dokumenten zu gewähren ist und ob der Antragsteller im Ablehnungsfall ein Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, richtet sich folglich allein nach nationalem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 2004 - T-168/02 -, NVwZ 2005, 313 [314]).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10
    Art. 3 Abs. 1 GG ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, NJW-RR 2004, 1657 [1658]).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2013 - 7 K 129/10.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Münster, 13.09.2013 - 1 K 3312/12

    Hundebestandsaufnahme, Steuergeheimnis, Informationsanspruch, unverhältnismäßiger

    vgl. die Beispiele aus der Rechtsprechung zum zumutbaren Zeitaufwand: VG Berlin, Urteil vom 12.10.2009 - 2 A 20.08 -, juris, Rdn. 48 (sieben Jahre unzumutbar); VG Frankfurt, Urteil vom 23.4.2013 - 7 K 129/10.F -, juris, Rdn. 42 (80 Arbeitstage unzumutbar); Hess. VGH, Beschlüsse vom 2.3.2010 - 6 A 1684/08 -, juris, Rdn. 22 ff. (154 Arbeitstage bei Bundesanstalt zumutbar) und 28.4.2010 - 6 A 1767/08 -, juris, Rdn. 22 ff. (90 Arbeitstage bei Bundesanstalt zumutbar); VG Berlin, Urteil vom 1.6.2012 - 2 K 177.11 -, juris, Rdn. 36 (vier Monate zumutbar bei einer Behörde von 300 Mitarbeitern).
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