Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36386
VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08.F (https://dejure.org/2009,36386)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.06.2009 - 3 K 10/08.F (https://dejure.org/2009,36386)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 3 K 10/08.F (https://dejure.org/2009,36386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Solche Einschränkungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.12.1983 - BVerfGE 65, 1 (44)) nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinzunehmen.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 04. September 2008 - 5 C 30.07 - NVwZ 2009, 392 (394 f)) für die Frage, ob ein behauptetes Darlehen als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, alleine maßgeblich, ob ein Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen werden kann.
  • VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 11 K 7239/03

    Auslandsstudium, Ausbildungsförderung, BAföG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Dabei ist zwischen zwei Schritten des Datenabgleichs zu differenzieren, nämlich der Übermittlung des Namens, des Geburtsdatums und des Wohnortes des geförderten Auszubildenden an das Bundesamt für Finanzen einerseits und dessen Mitteilung zur Höhe des bei einzelnen Geldinstituten in Anspruch genommenen Freistellungsbetrages der Auszubildenden an die Förderungsämter andererseits (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 31.01.2005 - 11 K 7239/03 - Juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Bei dieser Sachlage war das erkennende Gericht nicht zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet, insbesondere nicht verpflichtet, angebotene Beweise zu erheben und deshalb befugt, darauf gerichtete Anträge - wie in der mündlichen Verhandlung vom 05.06.2009 geschehen - abzulehnen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.10.1989 - NVwZ-RR 1990, 379 (380); HessVGH, Beschluss vom 06.05.2002 - 1 UZ 2124/01).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Dem steht auch die vom Kläger in Bezug genommene jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dessen Beschluss vom 13.06.2007 (BVerfGE 118, 168 ff) nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 12 C 06.322
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 10/08
    Aber selbst dann, wenn man der von dem Beklagten mittels Datenabgleich gewonnenen Kenntnis von den Zinseinkünften des Klägers eine "Fernwirkung" (BayVGH, Beschluss vom 26.07.2006 - 12 C 06.322 - Juris) einräumen würde dergestalt, dass eine Rechtswidrigkeit des Datenabgleichs zur Unverwertbarkeit der vom Kläger daraufhin nachträglich gemachten Angaben zu bestehenden Vermögenswerten führen müsste, ergäbe sich kein anderes Bild.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht