Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08.F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechsel von den alten zu den neuen Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz ohne Erhebung eines Tarifstrukturzuschlages; Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags beim Wechsel von der alten in die neue Tarifwelt als Missstand im Sinne des § 81 Abs. 2 ...
- Wolters Kluwer
(Krankenversicherung; Risikomischung; Grundprämie des Zieltarifs; individuelle Risikozuschläge; Tarifstrukturzuschlag)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Krankenversicherung - VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag"
- IWW (Kurzinformation)
Krankenversicherung - VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag"
- hessen.de (Pressemitteilung)
VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag" beim Wechsel in strukturell andere Krankenversicherungstarife.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifstrukturzuschlag in der privaten Krankenversicherung
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Gericht erlaubt Risikozuschlag bei PKV-Wechsel
- hessen.de (Pressemitteilung)
VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag" beim Wechsel in strukturell andere Krankenversicherungstarife.
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Hinweis auf die mündliche Verhandlung in dem Verfahren: Allianz Private Krankenversicherungs-AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Hinweis auf die mündliche Verhandlung in dem Verfahren: Allianz Private Krankenversicherungs-AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur rechtlichen Zulässigkeit von Tarifstrukturzuschlägen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08.F
- BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09
- BVerwG, 19.01.2011 - 8 KSt 15.10
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1389
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von …
Wenn man aus dem Begriff der Versicherung das Prinzip der Gefahrengemeinschaft ableiten will, so bedeutet dies, dass sich die Versicherten als Gefahrengemeinschaft im Sinne eines Kollektivs zusammenschließen, das sich bei der Bewältigung bestimmter Gefahren gegenseitig solidarisch beisteht (VG Frankfurt, VersR 2009, 1389).