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VG Frankfurt/Main, 23.11.2009 - 3 K 1952/09.F |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. November 2009 - 3 K 1952/09.F (https://dejure.org/2009,41719)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UVG, § 366 Abs 2 BGB, § 1609 BGB, § 850d ZPO, § 2 UVG
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.04.2006 - 12 CE 06.38
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.11.2009 - 3 K 1952/09
Denn nach § 2 Abs. 3 UVG kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt an, zu dem Unterhaltszahlungen dem Anspruchsberechtigten zufließen, nicht aber auf den Zahlungszweck, den der Unterhaltsschuldner entsprechend seinen Verpflichtungen bestimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.4.2006, - 12 CE 06.38 - Juris).