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   VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89   

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VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89 (https://dejure.org/1990,6815)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.04.1990 - V/2 H 2549/89 (https://dejure.org/1990,6815)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. April 1990 - V/2 H 2549/89 (https://dejure.org/1990,6815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 897 (Ls.)
  • EuZW 1990, 291
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Zwar bleibt es unter diesen Umständen den einzelnen Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Regelungen etwa zur Kontrolle des Arzneimittelimports mit dem Zweck des Schutzes der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten oder auch neu zu erlassen (vgl. z.B. EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1981, 995 [1024] ...; EuGHE 1984, 1111 [1120] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    Durch dieses Zulassungserfordernis wird nämlich die Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Mitgliedstaat in einen anderen behindert (vgl. z.B. EuGHE 1975, 843 [858] ...; EuGHE 1976, 613 [635] ...; EuGHE 1980, 2299 [2312] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    "Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des Art. 36 EWGV, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken" (EuGHE 1976, 613 [635] ...; ebenso EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]; vgl. ferner EuGHE 1981, 995 [1025]).

    Eine zwingende Notwendigkeit i.S. des Art. 36 EWGV zur Untersagung des Re- bzw. Parallelimports der [hier betroffenen] Arzneimittel ist aus einem weiteren Grund zu verneinen: Zur Einfuhr von Arzneimitteln aus einem anderen EG-Staat durch Privatpersonen hat der EuGH in seinem Urteil vom 7.3.1989 (EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]) im einzelnen ausgeführt: "Kauft eine Privatperson in einer Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat ein Arzneimittel, das in dem Mitgliedstaat, in den sie es zum persönlichen Gebrauch einführt, zugelassen und rezeptfrei erhältlich ist, so stellt eine Bestimmung wie der für den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens maßgebende § 73 AMG offensichtlich eine Maßnahme dar, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beschränkt, ohne daß sie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt wäre.

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Durch dieses Zulassungserfordernis wird nämlich die Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Mitgliedstaat in einen anderen behindert (vgl. z.B. EuGHE 1975, 843 [858] ...; EuGHE 1976, 613 [635] ...; EuGHE 1980, 2299 [2312] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    "Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des Art. 36 EWGV, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken" (EuGHE 1976, 613 [635] ...; ebenso EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]; vgl. ferner EuGHE 1981, 995 [1025]).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die zwischen beiden Arzneimitteln bestehenden Unterschiede relevant sind (vgl. EuGHE 1976, 613 [639]...; EuGHE 1981, 251 [266 f.] ...).

    Mit EG-Recht zu vereinbaren wäre durchaus die zum Zwecke des Schutzes der Gesundheit gesetzlich zu verankernde und in ihren Wirkungen weniger einschneidende Verpflichtung desjenigen, der re- oder parallelimportierte Arzneimittel in den Verkehr bringt, Bescheinigungen über die Identität der importierten Arzneimittel mit den im Inland hergestellten vorzulegen, oder aber die Einführung einer Anzeigepflicht (vgl. dazu EuGHE 1976, 613 [635 ff.] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1981, 251 [267] ...).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Zwar bleibt es unter diesen Umständen den einzelnen Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Regelungen etwa zur Kontrolle des Arzneimittelimports mit dem Zweck des Schutzes der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten oder auch neu zu erlassen (vgl. z.B. EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1981, 995 [1024] ...; EuGHE 1984, 1111 [1120] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    Maßstab zur Beurteilung der Gemeinschaftsrechtskonformität solcher nationalen Maßnahmen sind jedoch auch dann weiterhin die durch Art. 30 und 36 EWGV auferlegten Verpflichtungen (vgl. EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGH, NJW 1989, 2184).

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen (vgl. EuGHE 1974, 837 [852] ... - Dassonville ...).

  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Zwar bleibt es unter diesen Umständen den einzelnen Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Regelungen etwa zur Kontrolle des Arzneimittelimports mit dem Zweck des Schutzes der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten oder auch neu zu erlassen (vgl. z.B. EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1981, 995 [1024] ...; EuGHE 1984, 1111 [1120] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    "Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des Art. 36 EWGV, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken" (EuGHE 1976, 613 [635] ...; ebenso EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]; vgl. ferner EuGHE 1981, 995 [1025]).

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Maßstab zur Beurteilung der Gemeinschaftsrechtskonformität solcher nationalen Maßnahmen sind jedoch auch dann weiterhin die durch Art. 30 und 36 EWGV auferlegten Verpflichtungen (vgl. EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGH, NJW 1989, 2184).

    Mit EG-Recht zu vereinbaren wäre durchaus die zum Zwecke des Schutzes der Gesundheit gesetzlich zu verankernde und in ihren Wirkungen weniger einschneidende Verpflichtung desjenigen, der re- oder parallelimportierte Arzneimittel in den Verkehr bringt, Bescheinigungen über die Identität der importierten Arzneimittel mit den im Inland hergestellten vorzulegen, oder aber die Einführung einer Anzeigepflicht (vgl. dazu EuGHE 1976, 613 [635 ff.] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1981, 251 [267] ...).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Zwar bleibt es unter diesen Umständen den einzelnen Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Regelungen etwa zur Kontrolle des Arzneimittelimports mit dem Zweck des Schutzes der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten oder auch neu zu erlassen (vgl. z.B. EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1981, 995 [1024] ...; EuGHE 1984, 1111 [1120] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    Maßstab zur Beurteilung der Gemeinschaftsrechtskonformität solcher nationalen Maßnahmen sind jedoch auch dann weiterhin die durch Art. 30 und 36 EWGV auferlegten Verpflichtungen (vgl. EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGH, NJW 1989, 2184).

  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die zwischen beiden Arzneimitteln bestehenden Unterschiede relevant sind (vgl. EuGHE 1976, 613 [639]...; EuGHE 1981, 251 [266 f.] ...).

    Mit EG-Recht zu vereinbaren wäre durchaus die zum Zwecke des Schutzes der Gesundheit gesetzlich zu verankernde und in ihren Wirkungen weniger einschneidende Verpflichtung desjenigen, der re- oder parallelimportierte Arzneimittel in den Verkehr bringt, Bescheinigungen über die Identität der importierten Arzneimittel mit den im Inland hergestellten vorzulegen, oder aber die Einführung einer Anzeigepflicht (vgl. dazu EuGHE 1976, 613 [635 ff.] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1981, 251 [267] ...).

  • EuGH, 08.07.1975 - 4/75

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Durch dieses Zulassungserfordernis wird nämlich die Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Mitgliedstaat in einen anderen behindert (vgl. z.B. EuGHE 1975, 843 [858] ...; EuGHE 1976, 613 [635] ...; EuGHE 1980, 2299 [2312] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/86

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Maßstab zur Beurteilung der Gemeinschaftsrechtskonformität solcher nationalen Maßnahmen sind jedoch auch dann weiterhin die durch Art. 30 und 36 EWGV auferlegten Verpflichtungen (vgl. EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1979, 2555 [2565] ...; EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGH, NJW 1989, 2184).
  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Durch dieses Zulassungserfordernis wird nämlich die Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Mitgliedstaat in einen anderen behindert (vgl. z.B. EuGHE 1975, 843 [858] ...; EuGHE 1976, 613 [635] ...; EuGHE 1980, 2299 [2312] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).
  • EuGH, 28.02.1984 - 247/81

    Kommission / Deutschland

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