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   VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20.F   

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VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20.F (https://dejure.org/2022,8873)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.02.2022 - 3 K 3225/20.F (https://dejure.org/2022,8873)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 3 K 3225/20.F (https://dejure.org/2022,8873)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20
    Ein wichtiger Grund im oben genannten Sinne liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - worauf auch der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid ausdrücklich hinweist - dann vor, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zugemutet werden kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.1990 - BVerwGE 85, 194 (195)).

    Ob der Auszubildende seiner Verpflichtung zu unverzüglichem Handeln entsprochen hat, beurteilt sich nach objektiven Umständen, wobei auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen ist, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.1990 - a.a.O (196f)).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 63.79

    Förderungsart bei Doppelstudium - Berufsqualifizierender Abschluss -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20
    Wenn ein Auszubildender - wie die Klägerin - gleichzeitig zwei nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildungen betreibt, dann wird diejenige Ausbildung gefördert, die nach dem hochschulrechtlichen Bestimmungen als Hauptstudium geführt oder - wie hier - beim Fehlen einer dahingehenden hochschulrechtlichen Regelung vom Auszubildenden als solche bezeichnet wird (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.04.1981-5 C 63.79 -FamRZ 1981, 917 (918)) beziehungsweise für die Ausbildungsförderung begehrt wird (Buter in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, § 7 Randnummer 12).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20
    Dabei ist eine Interessenabwägung vorzunehmen unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.1989 - BVerwGE 82, 163 (165)).
  • VG Ansbach, 07.12.2022 - AN 2 K 22.00466

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach zweimaligem Fachrichtungswechsel

    So kann etwa ein nachträglich auftretender Eignungsmangel dann keine Berücksichtigung nach § 7 Abs. 3 BAföG finden, wenn der Auszubildende zu diesem Zeitpunkt seiner Obliegenheit zum Fachrichtungswechsel aus einem zuvor zu Tage getretenen Neigungswandel nicht nachgekommen war (vgl. VG Frankfurt, Gerichtsbescheid v. 25.2.2022 - 3 K 3225/20.F - juris Leitsatz).
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