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   VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07 (1)   

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https://dejure.org/2008,29591
VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07 (1) (https://dejure.org/2008,29591)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.03.2008 - 7 G 4291/07 (1) (https://dejure.org/2008,29591)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. März 2008 - 7 G 4291/07 (1) (https://dejure.org/2008,29591)
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  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 1 KN 155/05

    Ausschluss von Einzelhandel oder innenstadtrelevanter Sortimente im Plangebiet;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Denn Beschlussvorlagen müssen ein Mindestmaß an städtebaulicher Konkretisierung enthalten (Nds. OVG, 14.06.2006, 1 KN 155/05 - juris), woran es vorliegend fehlt.

    Sie hat vielmehr zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang planunterworfene Grundstückseigentümer ein schützenswertes Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen fassen durften und ob die für Planänderung sprechenden Gesichtspunkte dieses Vertrauen aufwiegen können (Nds. OVG, 14.06.2006, 1 KN 155/05 - juris).

    Da Bebauungsplanfestsetzungen den Inhalt des Grundeigentums festlegen, muss allerdings in ausreichendem Umfang erkenn- und vorhersehbar sein, welche Nutzungen auf den von den Festsetzungen erfassten Flächen zulässig sein sollen und mit welchen davon ausgehenden Einwirkungen auf ihr Grundeigentum die Planunterworfenen und eventuellen Plannachbarn zu rechnen haben (Nds. OVG, 14.06.2006, 1 KN 155/05 - juris).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Die Vorschrift schafft neben den in § 2 bis 9 BauNVO aufgeführten Baugebieten ein Baugebiet besonderer Art und entfaltet zugleich eine Ausschlusswirkung dahin, dass diese Anlagen in anderen Baugebieten unzulässig sind (BVerwG, 03.02.1984, 4 C 54/80 - juris).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Die Abweichung von den gemäß § 1 Absatz 2 und 3, §§ 2 bis 14 BauNVO vorgegebenen Gebietstypen bedarf jedoch in allen Fällen einer städtebaulichen Begründung, die sich aus der jeweiligen konkreten Plansituation ergeben muss und diese Abweichung rechtfertigt (BVerwG, 03.05.1993, 4 NB 13/93 - juris).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Auch der hessische Landesgesetzgeber ist von der Verwaltungsaktsqualität der Beanstandung ausgegangen, was sich an der Anordnung der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens in § 63 Absatz 2 Satz 4 HGO zeigt (Hess VGH, NVwZ-RR 1996, 409).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Städtebaulichen Zielen, die Nutzungsbeschränkungen rechtfertigen sollen, muss nämlich zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit ein schlüssiges und widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen (RP OVG, 12.02.2007, 8 A 11311/06 - juris).
  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Grundsätzlich reicht es aus, wenn die bauleitplanerische Regelung es der Gemeinde im Vorgriff auf künftige Entwicklungen ermöglichen soll, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (BVerwG, 08.09.1999, 4 BN 14/99 -juris).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Da der Einzelhandel einen Nutzungsbegriff der BauNVO darstellt, kann dieser auch im Rahmen von § 8 Absatz 2 Nr. 1 BauNVO, der Gewerbebetriebe aller Art für zulässig erklärt, über § 1 Absatz 5 BauNVO ausgeschlossen werden (BVerwG, 22.05.1987, 4 N 4/86 - juris).
  • VGH Bayern, 01.12.2005 - 26 N 03.2351
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
    Aber selbst in den Fällen, in denen es als ein anzuerkennendes planerisches Ziel angesehen wurde, Einzelhandel auszuschließen um Flächen für produzierendes Gewerbe freizuhalten, ist die Darlegung gefordert worden, dass zumindest in überschaubarem Zeitraum ein Bedarf an Flächen für produzierendes Gewerbe besteht, der nicht gedeckt werden kann (Bay VGH, 01.12.2005, 26 N 03.2351 - juris).
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