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VG Frankfurt/Main, 25.08.2021 - 23 K 1443/21.F.PV |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. August 2021 - 23 K 1443/21.F.PV (https://dejure.org/2021,39271)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anfechtung der Personalratswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10
Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.08.2021 - 23 K 1443/21
Nach der Rechtsauffassung des HessVGH (Beschl. v. 18.11.2010 - 22 A 959/10.PV - juris bzw. LKRZ 2011, 114) setzt die Wahlberechtigung die Beschäftigteneigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 und § 5 S. 1 HPVG voraus.
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2021 - 23 L 1933/21
Teilweise Freistellung von Personalratsmitgliedern
einem Hauptsacheverfahren - und für den Fall, dass im Wahlanfechtungsverfahren 23 K 1443/21.F.PV die Ungültigkeit der Wahl des Antragstellers festgestellt wird, befristet bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung - untersagt, auf den Umfang der teilweisen Freistellung der Beschäftigten F., G., H., I. und J. von ihrer dienstlichen Tätigkeit zur Wahrnehmung des Ehrenamts im Personalrat die Zeit für die Teilnahme an den Sitzungen des Personalrats anzurechnen.Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Wahl des Antragstellers durch Beschluss der Kammer vom gleichen Tag für ungültig erklärt worden ist (23 K 1443/21.F.PV).