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VG Frankfurt/Main, 26.07.2017 - 6 L 6363/17 F.A. |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 6 L 6363/17 F.A. (https://dejure.org/2017,26168)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 40 Abs. 1 S. 1, VwGO § 123, IRG § 8, EMRK Art. 3, IRG § 11
Abschiebungsandrohung, einstweilige Anordnung, Tunesien, Zusicherung, Verbalnote, Besuchsrecht, Abschiebung, Vollziehbarkeit, Todesstrafe, Haft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abschiebung eines unter Terrorismusverdacht stehenden tunesischen Staatsangehörigen untersagt
- hessen.de (Pressemitteilung)
Abschiebung eines unter Terrorismusverdacht stehenden tunesischen Staatsangehörigen untersagt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 17.01.2012 - 8139/09
Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.07.2017 - 6 L 6363/17
Die Antragsgegnerin hat keinerlei Ausführungen dazu gemacht, dass die nunmehr zugesicherten Besuchsrechte eine gleichwertige objektive Überprüfung der Behandlung und Unterbringung des Antragstellers durch deutsche Behörden und Gerichte ermöglichen und damit dem vom EGMR angemahnten Monitoring entsprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 05.04.2011 - 25716/09 -, NVwZ 2012, 1159 ff., vom 17.01.2012 - 8139/09 -, NVwZ 2013, 487 ff., und vom 15.05.2012 - 33809/08 -), wie dies etwa der Fall sein könnte, wenn sich eine der in der Zusicherung genannten Organisationen zu regelmäßigen Besuchen beim inhaftierten Antragsteller und Berichten über ihre Feststellungen an die Deutsche Botschaft verpflichten würde. - EGMR, 15.05.2012 - 33809/08
LABSI v. SLOVAKIA
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.07.2017 - 6 L 6363/17
Die Antragsgegnerin hat keinerlei Ausführungen dazu gemacht, dass die nunmehr zugesicherten Besuchsrechte eine gleichwertige objektive Überprüfung der Behandlung und Unterbringung des Antragstellers durch deutsche Behörden und Gerichte ermöglichen und damit dem vom EGMR angemahnten Monitoring entsprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 05.04.2011 - 25716/09 -, NVwZ 2012, 1159 ff., vom 17.01.2012 - 8139/09 -, NVwZ 2013, 487 ff., und vom 15.05.2012 - 33809/08 -), wie dies etwa der Fall sein könnte, wenn sich eine der in der Zusicherung genannten Organisationen zu regelmäßigen Besuchen beim inhaftierten Antragsteller und Berichten über ihre Feststellungen an die Deutsche Botschaft verpflichten würde. - EGMR, 05.04.2011 - 25716/09
TOUMI c. ITALIE
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.07.2017 - 6 L 6363/17
Die Antragsgegnerin hat keinerlei Ausführungen dazu gemacht, dass die nunmehr zugesicherten Besuchsrechte eine gleichwertige objektive Überprüfung der Behandlung und Unterbringung des Antragstellers durch deutsche Behörden und Gerichte ermöglichen und damit dem vom EGMR angemahnten Monitoring entsprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 05.04.2011 - 25716/09 -, NVwZ 2012, 1159 ff., vom 17.01.2012 - 8139/09 -, NVwZ 2013, 487 ff., und vom 15.05.2012 - 33809/08 -), wie dies etwa der Fall sein könnte, wenn sich eine der in der Zusicherung genannten Organisationen zu regelmäßigen Besuchen beim inhaftierten Antragsteller und Berichten über ihre Feststellungen an die Deutsche Botschaft verpflichten würde.
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
In dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend die mit der Ablehnung des Asylantrags des Antragstellers verbundene Abschiebungsandrohung (VG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 6 L 2695/17.F.A. und vom 26. Juli 2017 - 6 L 6363/17.F.A.) hat das tunesische Außenministerium in einer Verbalnote vom 11. Juli 2017 ebenfalls betont, dass Tunesien ein Moratorium einhält, auch wenn im tunesischen Strafgesetzbuch die Todesstrafe vorgesehen ist.