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   VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17.F   

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https://dejure.org/2019,9536
VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17.F (https://dejure.org/2019,9536)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.02.2019 - 5 K 9655/17.F (https://dejure.org/2019,9536)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F (https://dejure.org/2019,9536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG, § 8 Abs. 1 AWG, § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV, § 39 VwVfG, Art. 5 GASP 2008/944
    Begründungserfordernis im Außenwirtschaftsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Begründungserfordernis im Außenwirtschaftsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12

    Wirtschaftsverfassungsrechts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17
    Denn nicht jede Gefährdung, das heißt jede negative Reaktion irgendeines Staates, kann als "erheblich" im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG angesehen werden, notwendig ist vielmehr eine schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Interessen der Beklagten (VG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris Rn. 21).
  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21

    Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung

    Unabhängig von der Frage, wie das Merkmal der Gefahr näher zu verstehen ist (vgl. hierzu etwa VG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F -, juris Rn. 22 m.w.N.), bedarf es insoweit in jedem Falle einer gesteigerten und sachlich belegbaren Wahrscheinlichkeit der befürchteten Endverwendung; eine bloß "latente Gefahr" reicht hingegen nicht (vgl. Schäffer, in: Hocke/Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, Art. 12 Dual-Use-VO Rn. 13).

    Hierfür genügt, wie auch im Anwendungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzes (vgl. dazu VG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F -, juris Rn. 22), eine bloße theoretische Möglichkeit nicht.

    Zwar hat dieser im Ausgangspunkt zutreffend auf den Grundsatz verwiesen, nach dem im Außenwirtschaftsrecht, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, umso geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen sind (hierzu bereits VG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F -, juris Rn. 22).

    Zwar folgt nach der Rechtsprechung des Gerichts aus dem Umstand, dass einmal eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, nicht, dass diese Praxis beibehalten wird, doch ist eine Abweichung oder Änderung begründungsbedürftig (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17 -, juris Rn. 23).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Die Einschätzungsprärogative betrifft die Beurteilung einer festgestellten Tatsachengrundlage, entpflichtet aber nicht davon, diese mitzuteilen ( VG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F , juris Rn. 22 ).
  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18

    Zur Begründungspflicht bei außenwirtschaftsrechtlichen Entscheidungen.

    Die Einschätzungsprärogative betrifft die Beurteilung einer festgestellten Tatsachengrundlage, entpflichtet aber nicht davon, diese mitzuteilen (VG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F, juris Rn. 22).
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