Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11061
VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18.F (https://dejure.org/2021,11061)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2021 - 11 K 1740/18.F (https://dejure.org/2021,11061)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2021 - 11 K 1740/18.F (https://dejure.org/2021,11061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs. 2 VwGO, Art. 14 GG, Art. 12 GG
    Kein Anspruch des Herstellers auf rückwirkende Listung eines bestimmten Fahrzeugmodells im Wege der allgemeinen Leistungsklage. Klage mangels Klagebefugnis bereits unzulässig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressemeldung)

    Elektroautos: Tesla scheitert mit Klage um Umweltprämie

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18

    Der Eilantrag ist unzulässig.Der Antrag auf Feststellung, dass die Klage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Mit am 22.08.2018 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin einen Eilantrag gestellt, der mit Beschluss der Kammer vom 17.10.2018 abgelehnt wurde - 11 L 3313/18.F (1) -.

    Dies haben sowohl das erkennende Gericht als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im vorausgegangenem Eilverfahren bereits festgestellt (VG C-Stadt, Beschluss vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F - S. 15-19, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 B 2392/18 - S. 3, 4).

    Wie die erkennende Kammer in ihrer Eilentscheidung vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F - hierzu ausgeführt hat, hat die Beklagte zunächst durch die Aufnahme des besagten Fahrzeugmodells der Klägerin in die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge im Zeitraum 04.11.2016 bis 29.11.2017, bzw. dann wieder vom 06.03.2018 bis heute faktisch den Zugang zu einem neuen Geschäftsfeld eröffnet, ohne damit aber zugleich die Geschäftstätigkeit der Klägerin zu regeln.

    Wie im vorausgegangenen Eilverfahren ausgeführt, dient die Liste lediglich der erleichterten Nachweisführung einer Zuwendungsvoraussetzung (so VG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2018 - 11 L 3313/18.F , S. 17, 18).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu wiederholt dargelegt, mit welcher Zielsetzung § 42 Abs. 2 VwGO anzuwenden ist (BVerwG, Beschluss vom 21.01.1993 - 4 B 206/92 -, juris Rdnr. 7 m. w. N.).

    Ohne einen Rückgriff auf die objektiv gegebene materielle Rechtslage lässt sich nämlich nicht beurteilen, ob eine Verletzung klägerischer Rechte immerhin möglich ist, wenn nicht die bloße Behauptung einer derartigen Rechtsverletzung genügend sein soll (BVerwG, Beschluss vom 21.01.1993 - 4 B 206/92 -, juris Rdnr. 7).

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Der Anspruch auf Wiederherstellung ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26/28 juris; Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - juris; Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5/99 - juris; Beschluss vom 03.07.2007 - 9 B 9/09 - juris; Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 4/10 - juris; Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13/14 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Der Anspruch auf Wiederherstellung ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26/28 juris; Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - juris; Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5/99 - juris; Beschluss vom 03.07.2007 - 9 B 9/09 - juris; Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 4/10 - juris; Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13/14 - juris).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Der Anspruch auf Wiederherstellung ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26/28 juris; Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - juris; Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5/99 - juris; Beschluss vom 03.07.2007 - 9 B 9/09 - juris; Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 4/10 - juris; Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13/14 - juris).
  • BVerwG, 03.02.2009 - 9 B 9.09

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Der Anspruch auf Wiederherstellung ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26/28 juris; Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - juris; Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5/99 - juris; Beschluss vom 03.07.2007 - 9 B 9/09 - juris; Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 4/10 - juris; Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13/14 - juris).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Der Anspruch auf Wiederherstellung ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26/28 juris; Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - juris; Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5/99 - juris; Beschluss vom 03.07.2007 - 9 B 9/09 - juris; Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 4/10 - juris; Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13/14 - juris).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Daran fehlt es, wenn subjektive Rechte der Klägerin offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rdnr. 15 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 29.06.2017 - 6 A 1615/15 -, juris, Rdnr. 31).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Für die allgemeine Leistungsklage, mit der der Bürger sowohl die Vornahme als auch die Unterlassung hoheitlichen Handelns gerichtlich geltend machen kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog wie auch für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, die Klagebefugnis Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312 Rdnr. 18 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 6 A 1615/15

    Klagebefugnis für die Klage eines Beamten auf "ämtergleiche" Umsetzung auf einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.04.2021 - 11 K 1740/18
    Daran fehlt es, wenn subjektive Rechte der Klägerin offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rdnr. 15 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 29.06.2017 - 6 A 1615/15 -, juris, Rdnr. 31).
  • VG Düsseldorf, 06.04.2022 - 4 L 2626/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Widerruf eines ministeriellen Runderlasses; Prüfung von

    vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 28. April 2021 - 11 K 1740/18.F -, juris Rn. 62.
  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2018 - 11 L 3313/18
    Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass ihre Anfechtungsklage vom 19.04.2018 (11 K 1740/18.F(1)) aufschiebende Wirkung habe, da es sich bei dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 29.11.2017 um einen Verwaltungsakt handele.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte im Verfahren 11 K 1740/18.F(1) und der beigezogenen Behördenakte (ein Heft) verwiesen, welche vorgelegen haben und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht wurden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht