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VG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - 1 K 189/09.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - 1 K 189/09.F
- VG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - 1 K 189.09
- VGH Hessen, 18.02.2010 - 9 A 2080/09
- BVerwG, 06.09.2010 - 1 B 11.10
- BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 16.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 18 E 816/08
Deutsche Staatsangehörigkeit, ehemalige Deutsche, Verlust, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - 1 K 189/09
Bei der Beantwortung der Frage, welchen Einfluss es auf den Anwendungsbereich des § 38 Abs. 1 S. 1 AufenthG hat, dass im Falle einer bestandskräftigen Rücknahme der Einbürgerung ex-tunc die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend auf den Erwerbszeitpunkt verloren geht, ist zu berücksichtigen, dass es für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht keine Rechtsregel gibt, nach der ein zunächst wirksamer - also nicht nichtiger Verwaltungsakt - jedoch ex-tunc vernichteter Rechtsakt so zu behandeln ist, als wäre er von vornherein unwirksam gewesen (…BVerwG, Urt. v. 29.10.1996, Buchholz 132.0 § 9 1 StAREG G Nr. 5; OVG NRW Beschl. v. 20.11.2008 NVwZ 2009 S. 257). - VG Darmstadt, 20.08.2008 - 5 E 840/07
Klage gegen die Rücknahme einer Einbürgerung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - 1 K 189/09
Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 20.08.2008 Az.: 5 E 840/07, das davon ausgeht, das bereits aufgrund der Rücknahme ex tunc die Anwendung des § 38 AufenthG ausgeschlossen sei, setzt sich mit der vorstehend skizzierten Problematik nicht auseinander.