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   VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18.F   

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VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18.F (https://dejure.org/2018,30578)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.09.2018 - 7 L 3307/18.F (https://dejure.org/2018,30578)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F (https://dejure.org/2018,30578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 48 b; VAG § 48 c; VAG § 294 Abs. 2 S. 2; VAG § 298 Abs. 1 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123 Abs. 1; GewO § 34 d
    Die ausnahmsweise zulässige Provisionsabgabe muss im Versicherungsvertrag vereinbart und dokumentiert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • fiala.de (Kurzinformation)

    Wann Provisionsweitergabe, Sach- und Dienstleistungen verbotene Sondervergünstigungen sind

  • versr.de (Kurzinformation)

    Provisionsabgabeverbot für Online-Vergleichsportal für Versicherungen bestätigt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - gonetto -, Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot bei einer nicht über den Versicherer erfolgenden Provisionsabgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Provisionsabgabeverbot für Online-Vergleichsportal für Versicherungen bestätigt - Im Rahmen des Geschäftsmodells gewährte Sondervergütungen auch nicht aufgrund der Ausnahmeregelung erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1431
  • WM 2019, 176
  • MMR 2019, 271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18
    Dieser setzt voraus, dass die begründete Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in grundrechtlich geschützte Positionen durch hoheitliches Handeln besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7/13 -, juris), das heißt, die Äußerung der Antragsgegnerin gegenüber den Versicherungsunternehmen, dass sie beabsichtigt, diesen die Zusammenarbeit mit der Antragstellerin zu untersagen, müsste rechtswidrig erfolgt sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - 4 S 1472/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ernennung eines Nachfolgers bei laufendem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.09.2018 - 7 L 3307/18
    Anträge auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO sind nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2016 - 4 S 1472/16 -, juris Rn. 5; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, Rn. 104 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/19

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Mit Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F) lehnte die Kammer die Anträge der Klägerin ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Eilverfahren 7 L 3307/18.F nebst der beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Danach findet das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung, "soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird." Die Kammer geht übereinstimmend mit dem Beschluss vom 28.09.2018 (7 L 3307/18.F) davon aus, dass die vertraglichen Abreden zwischen der Klägerin und ihren Kunden nicht zu einer "dauerhaften Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags" führen und der Ausnahmetatbestand hierdurch nicht erfüllt wird.

    Zur Auslegung des § 48b Abs. 4 S. 1 VAG hatte die Kammer in ihrem Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F) auf S. 8ff. wie folgt ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Mit Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F ) lehnte die Kammer die Anträge der Klägerin ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Eilverfahren 7 L 3307/18.F nebst der beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Danach findet das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung, "soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird." Die Kammer geht übereinstimmend mit dem Beschluss vom 28.09.2018 ( 7 L 3307/18.F ) davon aus, dass die vertraglichen Abreden zwischen der Klägerin und ihren Kunden nicht zu einer "dauerhaften Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags" führen und der Ausnahmetatbestand hierdurch nicht erfüllt wird.

    Zur Auslegung des § 48b Abs. 4 S. 1 VAG hatte die Kammer in ihrem Beschluss vom 28.09.2018 (AZ: 7 L 3307/18.F ) auf S. 8ff. wie folgt ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Um das der vollziehenden Gewalt zustehende Handlungsfeld nicht übermäßig einzuengen, erfolgt die gerichtliche Kontrolle von Exekutivakten grundsätzlich erst nachgelagert (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 71; VG Gera, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 E 234/19 -, juris, Rn. 28; vgl. VG Frankfurt, Beschl. v. 28. September 2018 - 7 L 3307/18.F -, juris Rn. 3).
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