Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 5 G 1790/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Art 8 Abs 2 GG, § 9 Abs 1 S 2 VersammlG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 80 VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung einer Kundgebung durch Auflagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung einer Kundgebung durch Auflagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 5 G 1790/07
Der Begriff der Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist in Anlehnung an den verfassungsrechtlichen Versammlungsbegriff zu deuten und schützt so Veranstaltungen, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 5 G 1790/07
13 1. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist geklärt, dass das Versammlungsgrundrecht insbesondere ein Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung und über Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkung enthält (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, abrufbar über www.bverfg.de, Absatz Nr. 23, m.w.N.).
- VG Göttingen, 22.04.2009 - 1 A 355/07
Alkohol- und Hundeverbot; Auflagen; Fahnen; Ordner; Pflichten des …
Allerdings ist nicht erkennbar, inwieweit der Kläger durch diese Falschbezeichnung als "Auflage" beschwert sein sollte (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2007 - 5 G 1790/07 -, juris, Rn 21; VGH München, Urteil vom 11.01.1984 - 21 B 83 A 2250 -, NJW 1984, 2116).