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   VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21.F   

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https://dejure.org/2021,57194
VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21.F (https://dejure.org/2021,57194)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.2021 - 8 L 2530/21.F (https://dejure.org/2021,57194)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 2021 - 8 L 2530/21.F (https://dejure.org/2021,57194)
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  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21
    Von einer sogenannten "erdrückenden Wirkung" ist auszugehen, wenn das genehmigte Bauvorhaben nach einer Gesamtschau der Umgebungsbebauung das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine einem Gefängnishof vergleichbare Situation hervorruft (OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = juris Rz. 13 und v. 03.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rz. 33; BayVGH, Beschlüsse v. 13.10.2021 - 9 CS 21.221 -, juris, Rz. 37 und v. 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 -, juris Rz. 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21
    Von einer sogenannten "erdrückenden Wirkung" ist auszugehen, wenn das genehmigte Bauvorhaben nach einer Gesamtschau der Umgebungsbebauung das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine einem Gefängnishof vergleichbare Situation hervorruft (OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = juris Rz. 13 und v. 03.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rz. 33; BayVGH, Beschlüsse v. 13.10.2021 - 9 CS 21.221 -, juris, Rz. 37 und v. 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 -, juris Rz. 11).
  • VGH Hessen, 17.11.2021 - 3 B 233/21

    Darlegung einer Rechtsverletzung eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21
    Fügt sich ein Vorhaben daher in diesem Sinne nach § 34 Abs. 1 BauGB ein - wobei der Begriff des "Einfügens", wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, auch die Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme umfasst - bleibt für die Anwendung der Abstandsflächenvorschrift kein Raum mehr (VG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2021 - 8 L 66/21.F (unveröffentlicht) sowie diese Entscheidung ausdrücklich bestätigend: Hess.VGH, Beschluss v. 17.11.2021 - 3 B 233/21 (bislang ebenfalls unveröffentlicht).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21
    Von einer sogenannten "erdrückenden Wirkung" ist auszugehen, wenn das genehmigte Bauvorhaben nach einer Gesamtschau der Umgebungsbebauung das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine einem Gefängnishof vergleichbare Situation hervorruft (OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = juris Rz. 13 und v. 03.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rz. 33; BayVGH, Beschlüsse v. 13.10.2021 - 9 CS 21.221 -, juris, Rz. 37 und v. 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 -, juris Rz. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2023 - 3 LB 467/20

    Zur Einhaltung von Abstandsflächen im unbeplanten Innenbereich

    Diese Anforderung ist nicht schon dann erfüllt, wenn das Vorhaben nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig ist (a.A. VGH Kassel, Beschluss vom 17. November 2021 - 3 B 233/21 -, Rn. 22, juris: zu § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO HE; ebenso VG Frankfurt, Beschluss vom 29. November 2021 - 8 L 2530/21.F -, juris Rn. 36; OVG Weimar, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 EO 622/18 -, juris Rn. 32 und 33: zu § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LBauO TH).
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