Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 BBesG, § 25 BBesG
Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens bei einer Beförderungsentscheidung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens bei einer Beförderungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01
In der Rechtsprechung der Kammer wie des Hess. Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass die Zuordnung von Dienstposten zu (höherwertigen) Beförderungsämtern als Voraussetzung einer Beförderung in ein derartiges Beförderungsamt den Anforderungen der §§ 18, 25 BBSG genügen muss und ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen einen Verfahrensfehler darstellt, der - von Ausnahmen abgesehen - zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess. VGH, Beschl. v. 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Beschl. v. 25.2.1997 - 1 TG 4061/96 - Hess. VG-Rechtsprechung 1999, 50 f. = NVwZ-RR 1998, 446 ff.; Kammer, Beschl. v. 17.11.1999 - 9 G 2241/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2000, 14 f.; Beschl. v. 19.7.2001 - 9 G 1582/01 - nicht veröffentlicht). - VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96
Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01
In der Rechtsprechung der Kammer wie des Hess. Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass die Zuordnung von Dienstposten zu (höherwertigen) Beförderungsämtern als Voraussetzung einer Beförderung in ein derartiges Beförderungsamt den Anforderungen der §§ 18, 25 BBSG genügen muss und ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen einen Verfahrensfehler darstellt, der - von Ausnahmen abgesehen - zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess. VGH, Beschl. v. 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Beschl. v. 25.2.1997 - 1 TG 4061/96 - Hess. VG-Rechtsprechung 1999, 50 f. = NVwZ-RR 1998, 446 ff.; Kammer, Beschl. v. 17.11.1999 - 9 G 2241/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2000, 14 f.; Beschl. v. 19.7.2001 - 9 G 1582/01 - nicht veröffentlicht). - VG Frankfurt/Main, 17.11.1999 - 9 G 2241/99
Ernennung eines Konkurrenten durch verwaltungsgerichtliche Klage ; Vereitelung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01
In der Rechtsprechung der Kammer wie des Hess. Verwaltungsgerichtshofs ist aber geklärt, dass die Zuordnung von Dienstposten zu (höherwertigen) Beförderungsämtern als Voraussetzung einer Beförderung in ein derartiges Beförderungsamt den Anforderungen der §§ 18, 25 BBSG genügen muss und ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen einen Verfahrensfehler darstellt, der - von Ausnahmen abgesehen - zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess. VGH, Beschl. v. 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Beschl. v. 25.2.1997 - 1 TG 4061/96 - Hess. VG-Rechtsprechung 1999, 50 f. = NVwZ-RR 1998, 446 ff.; Kammer, Beschl. v. 17.11.1999 - 9 G 2241/99 - Hess. VG-Rechtsprechung 2000, 14 f.; Beschl. v. 19.7.2001 - 9 G 1582/01 - nicht veröffentlicht).