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   VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19.F (https://dejure.org/2023,9420)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2023 - 5 K 4086/19.F (https://dejure.org/2023,9420)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2023 - 5 K 4086/19.F (https://dejure.org/2023,9420)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 67 Abs 3 EEG 2017, § 64 Abs 2 Nr 3 EEG 2017, § 43 Abs 1 VwGO
    EEG-Umlage: Der Übertragungsanspruch nach § 67 Abs. 3 EEG 2017 bezieht sich auch auf den "Super-Cap" im Sinne des § 64 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Frankfurt/Main, 05.09.2018 - 5 K 291/18

    Im Fall der Umwandlung eines Unternehmens finden die Übergangs- und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Derartige Ergebnisse seien zudem nicht untypisch, was sich beispielsweise aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Urteil vom 5. September 2018 - 5 K 291/18) zum Entfallen der Übergangs- und Härtefallbestimmungen bei Umwandlungen ergebe.

    Wenn das erkennende Gericht in seiner Entscheidung vom 5. September 2018 - 5 K 291/18.F - dazu Stellung genommen hat, dass die Härtefallregelung des § 103 Abs. 3 Satz 2 EEG 2014 nicht Fälle der Umwandlung von Unternehmen nach § 67 EEG 2014 erfasst, so spricht dies - anders als das Bundesamt meint - nicht für, sondern gegen dessen hiesigen Standpunkt.

    Im Bereich des § 103 Abs. 3 Satz 1 EEG 2014 ist nämlich ausdrücklich bestimmt, dass die EEG-Regelungen zur Umwandlung von Unternehmen, insbesondere die Regelungen zur Übertragung von Begrenzungsbescheiden, keine Anwendung finden sollen, denn der zweite Halbsatz des § 103 Abs. 3 Satz 1 EEG 2014 ("im Übrigen sind die §§ 64, 66, 68 und 69 entsprechend anzuwenden") erwähnt die Regelungen zu Umwandlungen von Unternehmungen in § 67 EEG 2014 gerade nicht (VG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. September 2018 - 5 K 291/18.F -, juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Allein das Interesse der Klägerin, nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht in Bezug auf die Ausführungen des Bundesamts im Widerspruchsbescheid zu erlangen, rechtfertigt ein berechtigtes Interesse nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - 10 BV 17.2405 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - 5 K 4255/18

    Zur Übertragung eines Begrenzungsbescheides für das Jahr 2014

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Diese Rechtslage ist nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagenbegrenzung an sich maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern auch hinsichtlich eines - hier streitigen - Anspruchs auf Übertragung einer bereits gewährten Begrenzungsentscheidung, denn es kann nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers stehen, mit der Wahl des Zeitpunkts seines Übertragungsantrags eine für ihn möglichst günstige normative Situation zu erreichen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Diese Rechtslage ist nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagenbegrenzung an sich maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern auch hinsichtlich eines - hier streitigen - Anspruchs auf Übertragung einer bereits gewährten Begrenzungsentscheidung, denn es kann nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers stehen, mit der Wahl des Zeitpunkts seines Übertragungsantrags eine für ihn möglichst günstige normative Situation zu erreichen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Das für die Feststellung erforderliche, nach Lage des Falles schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1989 - 1 C 40.88 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 11. November 2009 - 6 B 22.09 -, juris Rn. 4) hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung zuletzt damit begründet, dass die Beklagte sich mit dem Feststellungsbegehren im Widerspruchsbescheid ausführlich befasst habe (vgl. S. 3 der Sitzungsniederschrift).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2021 - 5 K 3858/18

    Übertragung eines EEG-Umlagebegrenzungsbescheids stellt auf Rechtslage bei Ablauf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Diese Rechtslage ist nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagenbegrenzung an sich maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern auch hinsichtlich eines - hier streitigen - Anspruchs auf Übertragung einer bereits gewährten Begrenzungsentscheidung, denn es kann nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers stehen, mit der Wahl des Zeitpunkts seines Übertragungsantrags eine für ihn möglichst günstige normative Situation zu erreichen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
  • VGH Hessen, 22.05.2018 - 6 A 2146/16

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2012

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Zwar ist dem Bundesamt zuzugeben, dass die der Besonderen Ausgleichsregelung zugrundeliegenden gesetzlichen Vorgaben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs restriktiv auszulegen sind (siehe nur BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 8/14 -, juris Rn. 19; HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Selbst wenn - so die Argumentation des Bundesamts - die Klägerin mit ihrem originären Begrenzungsbescheid und dem dortigen Super-Cap sowie der begehrten Übertragung des Super-Cap der C über "zwei Begrenzungsbescheide mit sich widersprechenden Regelungen nach § 64 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017" (S. 4 des Widerspruchsbescheids = Bl. 18 GA) verfügte, so wäre dies kein Ergebnis, das dem hiesigen Bescheid die hinreichende Bestimmtheit im Sinne des § 37 Abs. 1 VwVfG nehmen würde, denn es wäre für beide Bescheide aus dem Tenor ohne weiteres ersichtlich, was in der jeweils betreffenden Angelegenheit geregelt worden ist (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41/87 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14

    Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Zwar ist dem Bundesamt zuzugeben, dass die der Besonderen Ausgleichsregelung zugrundeliegenden gesetzlichen Vorgaben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs restriktiv auszulegen sind (siehe nur BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 8/14 -, juris Rn. 19; HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16 -, juris Rn. 10).
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19

    Maßgeblichkeit des 30. Juni auch bei Übertragung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19
    Diese Rechtslage ist nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagenbegrenzung an sich maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern auch hinsichtlich eines - hier streitigen - Anspruchs auf Übertragung einer bereits gewährten Begrenzungsentscheidung, denn es kann nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers stehen, mit der Wahl des Zeitpunkts seines Übertragungsantrags eine für ihn möglichst günstige normative Situation zu erreichen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
  • VGH Hessen, 27.04.2017 - 6 A 1584/15
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

  • VG Berlin, 16.06.2023 - 1 L 244.23

    Einstweiliger Rechtschutz bei drohender Untersagung eines Feuerwerks

    Einer Feststellungsklage hinsichtlich begleitender Äußerungen in einem Verwaltungsverfahren fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse (vgl. VG Frankfurt/ M., Urteil vom 30. März 2023 - 5 K 4086/19.F, juris Rn. 28).
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