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   VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16.F   

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https://dejure.org/2016,44874
VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16.F (https://dejure.org/2016,44874)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.10.2016 - 1 K 1259/16.F (https://dejure.org/2016,44874)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Oktober 2016 - 1 K 1259/16.F (https://dejure.org/2016,44874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Entrichtung des Rundfunkbeitrags zulässig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Entrichtung des Rundfunkbeitrags zulässig.

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag: Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei Entrichtung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    VG Frankfurt a.M.: Beschränkung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr bei GEZ-Gebühren rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 A 10872/05

    Zulassung eines Kraftfahrzeuges nur gegen Einzugsermächtigung für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16
    So hat das OVG Rheinland-Pfalz zur Entrichtung der KFZ-Steuer die ausschließlich per Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist, bereits in seinem Beschluss vom 29.08.2005 (Az. 7 A 10872/05 - Juris -) festgestellt, dass der hierdurch gegebene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nur marginal belastend sei, soweit der betroffene Abgabenschuldner über ein Girokonto verfüge.
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16
    Insoweit wird auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 und später (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 -, NVwZ 2016, 1081; ebenso HessVGH, Beschluss vom 13.06.2016 - 10 A 701/16.Z) verwiesen.
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2601

    § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KraftStG, der bei Zulassung eines Fahrzeugs im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 1 K 1259/16
    Dieser Rechtsansicht hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.03.2015 (Az. 11 ZB 14.2601 - Juris -) angeschlossen und hierzu u.a. ausgeführt, dass es sich bei der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer schriftlichen Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer nach § 13 Abs. 1 S. 2 b KraftStG um einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit handelt.
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