Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23237
VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09 (https://dejure.org/2009,23237)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01.09.2009 - 5 L 173/09 (https://dejure.org/2009,23237)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 01. September 2009 - 5 L 173/09 (https://dejure.org/2009,23237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltverträglichkeitsprüfung/Vollziehungsaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Diese im Unterschied zur multipolaren planerischen Abwägung durch eine zweiseitige Interessenbewertung gekennzeichnete Entscheidungsstruktur der Zulassungsvorschrift des § 35 Abs. 1 BauGB lässt vom rechtlichen Ansatz her Raum dafür, in Aufstellung befindliche Ziele als Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG zu "berücksichtigen" (BVerwGE 122, 364).

    Dieses Stadium der "Verlautbarungsreife" ist regelmäßig erreicht, wenn das Ziel im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden kann (BVerwGE 122, 364 ff.).

    Je eindeutiger es nach den konkreten Verhältnissen auf der Hand liegt, dass der Bereich, in dem das Baugrundstück liegt, Merkmale aufweist, die ihn als Ausschlusszone prädestinieren, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, der Plangeber werde diesem Umstand in Form einer negativen Zielaussage Rechnung tragen (BVerwGE 122, 364 ff.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Dabei war davon auszugehen, dass die Gemeinde sich zur Begründung der Versagung ihres Einvernehmens auch auf das Fehlen einer ausreichenden Erschließung eines Vorhabens im Außenbereich berufen kann (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss 10 N 49.06 vom 26. März 2008, Seite 7 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Urteil 4 C 45/88 vom 31. Oktober 1990, NVwZ 1991, 1076 ff.).

    Der Antragsgegner hat insoweit zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, wonach Verstöße gegen andere Rechtsnormen (als § 35 BauGB) dem Rechtsmittel einer Gemeinde nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde, insbesondere ihrer Planungshoheit, zu dienen bestimmt sind (BVerwG, NVwZ 1991, 1076 ff.).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Zum einen ist bereits im allgemeinen die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung - zu der die Errichtung der hier verfahrensgegenständlichen großen Windkraftanlage ihren Teil beizutragen vermag - ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292, 323 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. August 1972 - VI 445/72 - DÖV 1972, 864, 866; VG Potsdam, Beschluss vom 03. Juli 2003 - 5 L 546/03 - S. 5 des Beschlussabdrucks).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Nur unter dieser Voraussetzung kommt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung einer Genehmigung wegen Verzichts auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Betracht (BVerwG, Beschluss 4 B 35/07 vom 21. Januar 2008, ZfBR 2008, 278 ff.).
  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    In dieser Fallgruppe bildet die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Ausnahme, das Unterbleiben hingegen die Regel (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil 5 K 6/08 vom 30. Juli 2008, zit. nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1972 - VI 445/72
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Zum einen ist bereits im allgemeinen die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung - zu der die Errichtung der hier verfahrensgegenständlichen großen Windkraftanlage ihren Teil beizutragen vermag - ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292, 323 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. August 1972 - VI 445/72 - DÖV 1972, 864, 866; VG Potsdam, Beschluss vom 03. Juli 2003 - 5 L 546/03 - S. 5 des Beschlussabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Auf die materielle Richtigkeit dieser Begründung kommt es an dieser Stelle nicht an, da das Gericht insofern eine eigene Abwägungsentscheidung zu treffen hat (vgl. insgesamt hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss 11 S 13.05 vom 09. September 2005; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss 18 B 1171/94 vom 05. Juli 1994, NWVBl. 1994, 424 f. m. w. N.; auch VG Augsburg, Beschluss 7 S 06.876 vom 04. August 2006 und VG Frankfurt (Oder), Beschluss 7 L 511/03 vom 12. Februar 2004).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Das Genehmigungsverfahren ist somit ausschließlich auf der Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften durchzuführen (ebenso zur Nachbarbeteiligung nach §§ 73/64 BbgBO a.F./n.F.: VG Frankfurt (Oder), Urteil 7 K 1083/03 vom 23. August 2007 und zur parallelen Problematik des naturschutzrechtlichen (Landes-) Verfahrensrechts: BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 7 B 119.02 -, DVBl. 2003, 543 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 5 L 147/08

    Anschlusszwang an die öffentliche Wasserversorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Dass die von ihm hierfür angeführten, nachvollziehbaren Argumente in gleicher Weise für eine Vielzahl von gleich gelagerten Sachverhalten, in denen ebenfalls über die Errichtung von Windkraftanlagen zu entscheiden ist, verwendet werden könnten, führt nicht dazu, das (formale) Begründungserfordernis als nicht erfüllt anzusehen, denn bei gleichartigen Tatbeständen liegt es auf der Hand, dass auch die Begründungen gleich lauten (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss 5 L 147/08 vom 18. Dezember 2008).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
    Auf die materielle Richtigkeit dieser Begründung kommt es an dieser Stelle nicht an, da das Gericht insofern eine eigene Abwägungsentscheidung zu treffen hat (vgl. insgesamt hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss 11 S 13.05 vom 09. September 2005; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss 18 B 1171/94 vom 05. Juli 1994, NWVBl. 1994, 424 f. m. w. N.; auch VG Augsburg, Beschluss 7 S 06.876 vom 04. August 2006 und VG Frankfurt (Oder), Beschluss 7 L 511/03 vom 12. Februar 2004).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

  • VG Frankfurt/Oder, 23.08.2007 - 7 K 1083/03

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage; Nachbarbeteiligung

  • VG Augsburg, 04.08.2006 - Au 7 S 06.876
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 S 33.11

    Rechtsschutz der Gemeinde gegen Sofortvollzug einer außerhalb einer

    Insoweit werde Bezug genommen auf die Ausführungen im Beschluss vom 1. September 2009 (5 L 173/09).

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit maßgeblich auf die ausführlichen Darlegungen in seinem allen Verfahrensbeteiligten - in diesem wie in dem bezeichneten Verfahren - bekannten Beschluss v. 1. September 2009 (VG 5 L 173/09, hier zit. nach juris, Rn 37 ff.) verwiesen und erst daran anknüpfend angenommen, dass auch für das streitgegenständliche Verfahren keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe.

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14

    Immissionsschutzrecht

    Dass dies vorliegend nicht der Fall gewesen sein könnte, lässt sich bei summarischer Prüfung nicht feststellen (so VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 01. September 2009 - 5 L 173/09 -, Rn. 14, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.02.2021 - 5 L 451/20
    Denn bei gleichartigen Tatbeständen liegt es offensichtlich so, dass auch die Begründungen gleich lauten (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. September 2009 - 5 L 173/09 -, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht